Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6663
OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 185 S 1 StVollzG
    Strafvollzug: Voraussetzungen des Rechts des Gefangenen auf Einsicht in seine Personalakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von unbeschränkter Einsicht in eine Gefangenenpersonalakte; Darlegung eines rechtlichen Interesses an einer Akteneinsicht bei Geltendmachung eines Verlegungsgesuchs durch einen Gefangenen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 64 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99

    Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04
    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München, ZFStrVo2001, 362; OLG Dresden, NStZ 2000, 392) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden aaO, OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301; OLG Hamm, NStZ 2002, 615 mwN).
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 1 Vollz (Ws) 25/02

    Akteneinsicht, Strafgefangener, Auskunftserteilung, berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.09.2004 - 3 Ws 872/04
    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, dass der Gefangene ohne die nachgesuchten Informationen seine Rechte nicht geltend machen kann (vgl. OLG München, ZFStrVo2001, 362; OLG Dresden, NStZ 2000, 392) und auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunft zur Wahrung seiner Interessen nicht ausreicht (OLG Dresden aaO, OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301; OLG Hamm, NStZ 2002, 615 mwN).
  • KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06

    Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal-

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 64 (Ls) = Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - OLG Koblenz ZfStrVo 2003, 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; LG Hamburg NStZ 2002, 55).

    Dabei wird teilweise auch verlangt, daß der Gefangene konkret vortragen muß, warum die Auskunft nicht ausreicht oder daß die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, daß er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08

    Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf vollständige Akteneinsicht nach

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Untersuchungsgefangenen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht in entsprechender Anwendung des § 185 StVollzG (Nr. 76 UVollzO) zusteht, wenn er (zu Recht) geltend macht, dass auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunftserteilung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreichend ist und er deswegen auf unmittelbare Einsichtnahme angewiesen sei (vgl. KG NStZ-RR 2008, 327; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 64: OLG Koblenz ZfStrVO 2003, 301 ff.; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 185 Rdnr.3; Schmid in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. § 185 Rdnr.9) .

    Dabei wird teilweise auch verlangt, dass der Gefangene konkret vortragen muss, warum die Auskunft nicht ausreicht oder dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig erteilt wurde (vgl. OLG Dresden NStZ 2000, 392; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, dass er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen kann (vgl. OLG München ZfStrVo 2001, 362).

  • KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09

    Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechts die Darlegung, daß eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 297; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) - NStZ-RR 2005, 64 - LS; OLG Koblenz ZfStrVo 2003; 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615; OLG München ZfStrVo 2001, 362; OLG Dresden NStZ 2000, 392; Senat, Beschluß vom 5. September 2007 - 5 Ws 700/06 Vollz - ).

    Dabei wird überwiegend auch verlangt, daß der Gefangene konkret vortragen muß, warum die Auskunft nicht ausreiche oder dass sie unrichtig oder unvollständig erteilt worden sei (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 24. September 2004 - 3 Ws 872/04 (StVollz) -) und er darlegt, daß er seine Rechte ohne die Akteneinsicht nicht geltend machen könne (vgl. OLG München a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 75/05

    Akteneinsicht; Strafgefangener; Personalakte; Einsicht; Rechtsbeschwerde

    Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechtes die Darlegung, dass eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf die Akteneinsicht angewiesen ist (Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 185 Rdnr. 3; OLG Hamm, NStZ 2002, 615; Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2003 - 1 Vollz (Ws) 200/03 - OLG Dresden, ZfStrVo 2000, 124; OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 64).
  • KG, 04.12.2006 - 5 Ws 102/06

    Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in ein

    Gemäß § 185 StVollzG steht dem Strafgefangenen nach Maßgabe des § 19 BDSG ein Anspruch auf Akteneinsicht zu, wenn er (zu Recht) geltend macht, daß auf Grund bestimmter Umstände eine bloße Auskunftserteilung für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreichend und er deswegen auf unmittelbare Einsichtnahme angewiesen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2005, 64; OLG Koblenz, ZfStrVo 2003, 301, 302; OLG Hamm NStZ 2002, 615).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht