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   OLG Hamm, 19.01.2012 - III-3 Ws 9/12   

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https://dejure.org/2012,7610
OLG Hamm, 19.01.2012 - III-3 Ws 9/12 (https://dejure.org/2012,7610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2012 - III-3 Ws 9/12 (https://dejure.org/2012,7610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - III-3 Ws 9/12 (https://dejure.org/2012,7610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO §§ 44, 45

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen des Briefumschlags eines verspätet eingegangenen Rechtsmittelschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 45
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unbekannter Art der Rechtsmittelübermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Ns 253/11
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - III-3 Ws 9/12

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2012 - 3 Ws 9/12
    2. Strafsenat], NStZ-RR 2009, 112, und OLG Brandenburg, NZV 2006, 316).

    Der Auffassung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ-RR 2009, 112) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (NZV 2006, 316), wonach in den Fällen, in denen sich ein auf einen Tag innerhalb der der Rechtsmittelfrist datiertes, aber erst nach dem Fristablauf eingegangenes Rechtsmittelschreiben, indes kein dazugehöriger Briefumschlag bei den Akten befindet und das Rechtsmittelschreiben bei Aufgabe zur Post an dem Tage seiner Datierung oder unmittelbar danach unter Zugrundelegung normaler Postlaufzeiten noch rechtzeitig hätte eingehen müssen, allein wegen des bloßen Fehlens eines Briefumschlages in den Akten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein soll, vermag sich der.

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Die von Amts wegen gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass das fehlende Verschulden des Betroffenen an der Fristversäumung (vgl. § 44 S. 1 StPO) offensichtlich und eine Glaubhaftmachung (vgl. § 45 Abs. 2 S. 1 StPO) wegen Offenkundigkeit oder Aktenkundigkeit überflüssig ist ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2012 - III-3 Ws 9/12, 3 Ws 9/12 - zitiert nach juris, Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 45, Rn. 12 ).
  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

    In dem Fall kann auf eine Glaubhaftmachung verzichtet werden und die "schlichte" Erklärung als geeignet angesehen werden, die richterliche Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Versäumungsgrundes zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2545; OLG Hamm, 2 Ws 179/08, NStZ-RR 2009, 112; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; OLG Brandenburg NZV 2006, 316; OLG Schleswig NJW 1994, 2841; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Auflage, § 45 Rn. 21; MüKoStPO/Valerius, StPO, 1. Auflage, § 45 Rn. 13; BeckOK StPO/Cirener, StPO, 42. Ed., § 45 Rn. 11; möglicherweise a.A. OLG Hamm, III-3 Ws 9/12, NStZ-RR 2012, 315).
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