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   OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05   

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OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,20201)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,20201)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,20201)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 10.07.2000 - 3 Ws 122/00

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sofortige Beschwerde; Frist ; Rechtspfleger;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05
    Hebt das Gericht einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl auf und erlässt es zugleich einen neuen zu vollziehenden Haftbefehl, so bedeutet dies der Sache nach den Widerruf der Haftverschonung, was nur unter den in § 116 Abs. 4 Nr. 1 - 3 StPO genannten Voraussetzungen zulässig ist (Senat B. v. 17.06.1999 - 3 Ws 121/99 - B.v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 116 Rdnr. 22); diese sind vorliegend nicht erfüllt.

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05
    Der verteidigte Beschuldigte kehrte nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls des Amtsgerichts - Haftrichter - M. vom 18.11.2004 nach Deutschland zurück und hat sich dem weiteren Verfahren gestellt; der Senat kann mithin offen lassen, ob daraus zu schließen sei, der Beschuldigte habe sich durch seinen Aufenthalt in der Schweiz nicht der Strafverfolgung, sondern nur seiner Verhaftung entziehen wollen (Senat StV 1999, 607; ders. Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

    Zum Einen bestimmt nicht der Grad des Tatverdachts die Höhe der (zu erwartenden) Strafe, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).

  • OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 113/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30748
OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,30748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2005 - 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,30748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2005 - 3 Ws 96/05 (https://dejure.org/2005,30748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Erlasses eines zu vollziehenden Haftbefehls bei zeitgleicher Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls; Voraussetzungen der Gewährung bzw. Versagung von Haftverschonung; Außervollzugsetzung eines Haftbefehls gegen Auflagen und Weisungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 10.07.2000 - 3 Ws 122/00

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sofortige Beschwerde; Frist ; Rechtspfleger;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05
    Hebt das Gericht einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl auf und erlässt es statt dessen zugleich einen neuen zu vollziehenden Haftbefehl, so bedeutet dies der Sache nach den Widerruf der Haftverschonung, was nur unter den in § 116 Abs. 4 Nr. 1 - 3 StPO genannten Voraussetzungen zulässig ist (Senat B. v. 17.06.1999 - 3 Ws 121/99 - B.v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 116 Rdnr. 22); diese sind vorliegend nicht erfüllt.

    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung des Beschuldigten erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).

  • OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung des Beschuldigten erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01

    Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05
    Voraussetzung für die Versagung von Haftverschonung bzw. die damit konkludent bewirkte Wiederinvollzugsetzung des ursprünglichen Haftbefehls könnte daher nur ein neu hervorgetretener Umstand i. S. d. § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO sein, der die Verhaftung des Beschuldigten erforderlich machen und rechtfertigen würde (Senat B. v. 06.06.2000 - 3 Ws 122/00 - OLG München NJW 1978, 771; OLG Düsseldorf StraFo 2002, 142; Meyer-Goßner a.a.O. § 116 Rdnr. 28).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05
    Zum Einen ist nicht der Grad des Tatverdachts für die Höhe der (zu erwartenden) Strafe bestimmend, sondern die Tat- und Schuldschwere; zum Anderen wird der subjektive Fluchtanreiz für den Beschuldigten auch durch das Stadium des Verfahrens beeinflusst (Senat Die Justiz 2004, 268 = StraFo 2004, 240).
  • LG Zweibrücken, 16.02.2004 - Qs 6/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 3 Ws 96/05
    Auf die mit Verteidigerschriftsatz vom 20.11.2004 erhobene Beschwerde des Beschuldigten hin setzte das Landgericht - Strafkammer 25 / 5. Wirtschaftsstrafkammer - M. mit Beschluss vom 21.12.2004 (25 Qs 6/04) den Haftbefehl des Amtsgerichts - Haftrichter - M. vom 13.10.2004 (42 Gs 2140/04) insbesondere gegen die Auflage, eine Sicherheit in Höhe von 25.000 ? zu leisten, sowie unter Erteilung eines näher umschriebenen Kontaktverbotes außer Vollzug.
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