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   OLG Karlsruhe, 24.06.1977 - 3 Ws 99/77   

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https://dejure.org/1977,1750
OLG Karlsruhe, 24.06.1977 - 3 Ws 99/77 (https://dejure.org/1977,1750)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.1977 - 3 Ws 99/77 (https://dejure.org/1977,1750)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 1977 - 3 Ws 99/77 (https://dejure.org/1977,1750)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2222
  • JR 1978, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Gegenteilige Auffassungen, die untereinander insoweit divergieren, als die einen stets von Tatmehrheit ausgehen (so Meyer, JR 1978, 35; Dreher/Tröndle, StGB, 41. Aufl., § 129 Rn. 9a; Herdegen, MDR 1980, 439), die anderen nur in den Fällen, in denen die Straftat der Erreichung des Zwecks der Vereinigung dienen soll, wohingegen bei Taten, die gerade einen Beitrag zur organisatorischen Arbeit der Vereinigung leisten sollen, Tateinheit anzunehmen sei (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juni 1977 - 3 Ws 99/77, JR 1978, 34; Gössel, JR 1982, 111, 112), haben sich zu Recht nicht durchgesetzt.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1977, 2222 = JR 1978, 34; dazu BVerfG NJW 1978, 414 f) folgende Gegenmeinung (Meyer JR 1978, 35 f; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 129 Rdn 9, dazu Herdegen MDR 1980, 438, 439 [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79]; Vogler in LK, StGB 10. Aufl. Rdn 23 vor § 52; teilweise abweichend Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 129 Rdn 28) vernachlässigt zu Unrecht, daß der Täter das Tatbestandsmerkmal "wer sich an einer (kriminellen) Vereinigung als Mitglied beteiligt" durch jede irgendwie geartete Tätigkeit für die Zwecke der Vereinigung (BGHSt 29, 114, 123) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79] erfüllt, also sowohl durch nicht gegen andere Strafvorschriften verstoßende Handlungen (der Reformvorschlag der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, zitiert bei Grünwald a.a.O. S. 747 bei Fußnote 29, der den Tatbestand des § 129 StGB auf solche Handlungen beschränken wollte, hat sich nicht durchgesetzt) als auch - und gerade - durch nicht nur nach § 129 StGB strafbare Handlungen.
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