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   KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15 - 162 Ss 65/15   

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KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15 - 162 Ss 65/15 (https://dejure.org/2015,60350)
KG, Entscheidung vom 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15 - 162 Ss 65/15 (https://dejure.org/2015,60350)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 3 Ws (B) 356/15 - 162 Ss 65/15 (https://dejure.org/2015,60350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes bei einer nur abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • verkehrslexikon.de

    Fahrverbot wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes bei einer nur abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15
    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).

    Dies relativiert die Indizwirkung des BKat (König, aaO.) und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht akzeptabel (BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003, 1 ObOWi 58/03 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15
    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG, Beschlüsse vom 2. Juni 2014 - 3 Ws (B) 285/14 -, vom 22. September 2004 - 3 Ws (B) 418/04 -, in VRS 108, 286 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 31.07.2015 - 3 Ws (B) 356/15
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).
  • KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20

    Sog. Qualifizierter Rotlichtverstoß: "Abstrakte Gefährlichkeit" kein Terminus der

    In einer Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 3 Ws (B) 356/15 - (NZV 2016, 594 = VRS 129, 328) heißt es ähnlich:.
  • KG, 22.11.2018 - 3 Ws (B) 274/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines

    Die Missachtung des schon mehr als eine Sekunde andauernden Rotlichts gehört daher zu den Ordnungswidrigkeiten, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 31. Juli 2015 - 3 Ws (B) 356/15 -, juris ).

    Der Umstand, dass möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer nicht konkret gefährdet wurden, ist jedenfalls keine atypische Fallkonstellation, die die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelahndung unberechtigt erscheinen ließe (Senat, NZV 2016, 594).

  • KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den

    Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß kommt die Verhängung eines Fahrverbots deswegen in Betracht, weil sich bei einer länger als eine Sekunde dauernden Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2015 - 3 Ws (B) 356/15 - und vom 12. Juni 2015 - 3 Ws (B) 185/15 -).
  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch wegen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalls nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG Berlin, 3 Ws [B] 356/15 v. 31.07.2015 - VRS 129/15, 328 ).
  • KG, 26.04.2018 - 3 Ws (B) 111/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

    14 Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß kommt die Verhängung eines Fahrverbots deswegen in Betracht, weil sich bei einer länger als eine Sekunde dauernden Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2015 - 3 Ws (B) 356/15 - und vom 12. Juni 2015 - 3 Ws (B) 185/15 -).
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