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   OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14   

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https://dejure.org/2014,12595
OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14 (https://dejure.org/2014,12595)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.06.2014 - 3 Wx 10/14 (https://dejure.org/2014,12595)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 3 Wx 10/14 (https://dejure.org/2014,12595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1836 BGB, § 1915 BGB, § 1960 BGB
    Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütung für die Stundenauflistung und die Nachfertigung der Tätigkeitsliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zeitaufwandes durch den Nachlasspfleger; Vergütung der Zeit für die Erfassung des Zeitaufwandes

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung des Nachlasspflegers - für Stundenauflistung und Nachfertigung der Tätigkeitsliste

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Stundenauflistung des Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für Stundenauflistung des Nachlasspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 27.06.2013 - 3 Wx 5/13

    Vergütung des Nachlasspflegers: Geringerer Stundensatz für anwaltlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Beteiligte zu 6. beruflich als Rechtspflegerin tätig war und die dort gewonnenen Kenntnisse hier sinnvoll einbringen konnte, ist der vom Amtsgericht mit Billigung auch der Verfahrenspflegerin angesetzte Stundensatz von 33, 50 EUR - höchster Satz für die Vergütung der Berufspfleger aus der Staatskasse bei mittellosem Nachlass - nicht zu beanstanden (zum Ermessensspielraum des Tatsachengerichtes vgl. auch Senat, Beschluss vom 27.06.2013, 3 Wx 5/13, Rpfl 2014, 22 f = SchlHA 2014, 28 ff).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14
    Die Sätze für die Vergütung der Berufspfleger aus der Staatskasse bei mittellosem Nachlass können dafür bei vermögendem Nachlass und einem nicht berufsmäßig bestellten Nachlasspfleger einen Anhalt bilden, stellen andererseits aber nicht die Obergrenze dar (BayObLG FamRZ 2004, 1138; Zimmermann, a.a.O., Rn. 829).
  • KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10

    EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14
    Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.06.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 3 Wx 10/14
    Über sie kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14.01.2010, 3 Wx 92/09, FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend Kammergericht, Beschluss vom 29.06.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 6 W 211/17

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspfleger

    a) Das Amtsgericht hätte den pauschalierten Antrag des Beteiligten zu 2 vom 5. Oktober 2015 auf Festsetzung einer allein an der Höhe des Nachlassvermögens orientierten anteiligen Vergütung bereits von Amts wegen beanstanden müssen und nicht erst auf den Widerspruch des Beteiligten zu 1. Denn die Höhe der Vergütung eines Berufspflegers gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB ist grundsätzlich nach Zeitaufwand für die erbrachten Tätigkeiten und angemessenem Stundensatz abzurechnen (Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 4. Auflage Rn. 763 u. 784; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2014 - 3 Wx 10/14 Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 09. September 2005 - 1 W 166/05, Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Solche individuellen Unterschiede in der Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit der jeweils bestellten Nachlasspfleger müssen grundsätzlich hingenommen werden (vgl. OLG Schleswig vom 02.06.2014, 3 Wx 10/14, juris, Rn. 21).

    Der Zeitaufwand für die Erstellung des Vergütungsantrags und dessen Durchsetzung ist schon dem Grunde nach nicht vergütungsfähig (vgl. OLG Schleswig vom 02.06.2014, - 3 Wx 10/14 -, juris, Rn. 29; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 3. Aufl. 2013, Rn. 793 = S. 432; Gleumes, in: Schulz , Handbuch Nachlasspflegschaft, 2. Aufl. 2017, Kap. D § 7 Rn. 30 = S. 394).

  • OLG Köln, 10.02.2021 - 2 Wx 294/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger

    Dabei richtet sich die Vergütung nach Zeitaufwand und angemessenen Stundensatz und nicht etwa nach einem bestimmten Prozentsatz des Aktivnachlasses (vgl. Senat, Rpfleger 1999, 397; Beschl. v. 19. März 2014 - 2 Wx 70/14; vgl. auch BayObLG; NJW-RR 1994, 587; KG, FGPrax 2005, 264; OLG Celle, FamRZ 2018, 1278; OLG Schleswig, Rpfleger 2015, 29).
  • OLG München, 16.03.2015 - 31 Wx 81/14

    Vergütung des Nachlasspflegers aus dem Nachlass

    Hierfür kann keine Vergütung verlangt werden, weil diese Zusammenstellung überflüssig wäre, wenn der Beteiligte zu 1 über die Jahre - wie naheliegend und zu erwarten -eine Stundenauflistung parallel zu den jeweils erledigten Arbeiten geführt hätte (OLG Schleswig Rpfleger 2015, 29, 30/31).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Dafür kann - vorbehaltlich des Ablaufs der Ausschlussfrist nach § 2 VBVG - auch eine nachträglich gefertigte Auflistung ausreichen, soweit sie eine Prüfung der Stundenansätze auf Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Missbrauchsfreiheit ermöglicht (vgl. OLG Schleswig vom 02.06.2014, - 3 Wx 10/14 -, juris Rn. 21-22).
  • OLG Hamm, 30.11.2022 - 15 W 260/18
    Solche individuellen Unterschiede in der Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit der jeweils bestellten Nachlasspfleger müssen grundsätzlich hingenommen werden (vgl. Beschluss des OLG Schleswig vom 2. Juni 2014, Aktenzeichen 3 Wx 10/14, juris).
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