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   OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - I-3 Wx 108/03   

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OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - I-3 Wx 108/03 (https://dejure.org/2003,1652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2003 - I-3 Wx 108/03 (https://dejure.org/2003,1652)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - I-3 Wx 108/03 (https://dejure.org/2003,1652)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 6 Abs. 1, 25 Abs. 2; HRV §§ 40, 43
    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Firmenfortführung; Karitative Einrichtung mit Gewinnerzielungsabsicht als Handelsgewerbe; Wechsel des Unternehmensträgers bei Beibehaltung prägender Teile der alten Firma; Zum Risiko einer verzögerten ...

  • Judicialis

    HGB § 6 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 2; ; HRV § 40; ; HRV § 43

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines Krankenhausbetriebes als Ganzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1120
  • FGPrax 2003, 233
  • Rpfleger 2003, 664
  • NZG 2003, 774
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 18.09.1998 - 6 U 47/98

    Wettbewerbsverstoß durch Verwertung der Lottozahlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Schließlich muss er auch die Firma weiterführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und der neuen Firma einander gleichen (vgl. OLG Hamm, OLGR 1999, 39; BayObLG, …

    Unter den vorstehend genannten Gesichtspunkten ist deshalb das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB hinreichend wahrscheinlich, so dass das Registergericht prinzipiell die Eintragung der Haftungsbeschränkung nach § 25 Abs. 2 HGB vorzunehmen hat (vgl. Hamm, OLGR 1999, 39, 42).

    Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]).

  • BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57

    Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB ist wegen der damit erstrebten Außenwirkung nur rechtzeitig, wenn der neue Unternehmensträger die Anmeldung unverzüglich vorgenommen und die Eintragung und Bekanntmachung in angemessenem Zeitabstand (hier: knapp 5 Monate seit der Anmeldung) nachgefolgt sind (Anschluss an BGH NJW 1959, 241, [243]).

    Der BGH hat für den Eintritt der Außenwirkung einer der Geschäftsübernahme nachfolgenden Bekanntmachung des Haftungsausschlusses darauf abgestellt, ob der neue Unternehmensträger die Anmeldung unverzüglich vorgenommen und sodann die Eintragung und Bekanntmachung in angemessenem Zeitabstand gefolgt sind (BGH NJW 1959, 241, [243]).

  • BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99

    Fortführung der bisherigen Firma

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Dabei spielen gewisse Änderungen der alten Firma keine Rolle, sofern der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten ist (BGH, MDR 2001, 701).
  • BGH, 28.04.1960 - II ZR 239/58

    Erforderlichkeit kaufmännischer Einrichtungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Maßgebend ist das Gesamtbild des Betriebs (BGH BB 1960, 917), nämlich die Natur der abgewickelten Geschäfte, die Art und Weise, wie sie abgewickelt werden, die Größe und Ausdehnung des Betriebs.
  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Der Betrieb des Krankenhauses stellt sich nämlich als eine selbständige, auf Dauer angelegte und nach außen erkennbare Tätigkeit nicht freiberuflicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art dar, die von der Absicht der dauernden Erzielung von Gewinn getragen ist (vgl. BGHZ 33, 321 ff.; 49, 258; 74 273; 83, 382; Ruß in Heidelberger Kommentar HGB 1998 § 1 Rdz. 28; Koller/Roth/Morck, HGB 3. Auflage 2002 § 1 Rdz. 8).
  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Der Betrieb des Krankenhauses stellt sich nämlich als eine selbständige, auf Dauer angelegte und nach außen erkennbare Tätigkeit nicht freiberuflicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Art dar, die von der Absicht der dauernden Erzielung von Gewinn getragen ist (vgl. BGHZ 33, 321 ff.; 49, 258; 74 273; 83, 382; Ruß in Heidelberger Kommentar HGB 1998 § 1 Rdz. 28; Koller/Roth/Morck, HGB 3. Auflage 2002 § 1 Rdz. 8).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]).
  • RG, 25.11.1930 - III 38/30

    Inwieweit ist ein Kaufmann verpflichtet, die Mitteilung des Registergerichts über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03
    Das Risiko einer verzögerten Eintragung und Bekanntmachung trifft den neuen Unternehmensträger; es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichtes an (RGZ 131, 12, 14; OLG Hamm OLGR 1999, 39 [42]; BayObLG, WM 1984, 1533, [1534 f]; OLG Frankfurt OLGR 2001, 224 [225]).
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 5 O 93/06

    Satzungsmäßige Beschränkung der Rede- und Fragezeit zulässig

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( BGHZ 29, 1, 4; BayObLG, DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 = RNotZ 2003, 459 ).

    Es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichts an (BayObLG, DB 1984, 1672 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119, 1121; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 = RNotZ 2003, 459 ).

    Ist offensichtlich, dass wegen der langen Zeit zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung und Bekanntmachung ein nach außen wirkender Haftungsausschluss nicht mehr herbeigeführt werden kann, so muss die Eintragung versagt werden (BayObLG, DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 = RNotZ 2003, 459 ).

    Eine solche Frist würde den Anmelder gegenüber einer ablehnenden Entscheidung des Registergerichts rechtlos stellen (vgl. OLG Hamm, DB 1998, 2590, 2591 = ZNotP 1999, 167 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 = RNotZ 2003, 459 ).

    Deshalb lässt es die geltende Rechtsprechung zu, eine Eintragung eines Haftungsausschlusses auch noch nach fünf Monaten seit Übergang des Unternehmensträgers bei vorliegender unverzüglicher Anmeldung vorzunehmen (OLG Hamm, DB 1998, 2590, 2591 = ZNotP 1999, 167 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 334 MittBayNot 4/2007Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Registerrecht = RNotZ 2003, 459 ).

    Andererseits wird ein Zeitraum von acht Monaten (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119, 1121 = RNotZ 2003, 459) und ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. BGH, NJW 1984, 1186, 1187) jedenfalls nicht mehr für ausreichend erachtet.

  • OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06

    Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (BGHZ 29, 1/4; BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Es kommt dabei weder auf dessen Verschulden noch auf ein solches des Registergerichts an (BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119/1121; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Ist offensichtlich, dass wegen der langen Zeit zwischen dem Wechsel des Unternehmensträgers und der Eintragung und Bekanntmachung ein nach außen wirkender Haftungsausschluss nicht mehr herbeigeführt werden kann, so muss die Eintragung versagt werden (BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Eine solche Frist würde den Anmelder gegenüber einer ablehnenden Entscheidung des Registergerichts rechtlos stellen (vgl. OLG Hamm DB 1998, 2590/2591; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Deshalb lässt es die geltende Rechtsprechung zu, eine Eintragung eines Haftungsausschlusses auch noch nach fünf Monaten seit Übergang des Unternehmensträgers bei vorliegender unverzüglicher Anmeldung vorzunehmen (OLG Hamm DB 1998, 2590/2591; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

  • OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ernsthaft in Betracht kommt (vgl. zur Problematik einschließlich der der Geschäfts- und Firmenfortführung: OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und NJW-RR 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404 und NJW-RR 2005, 1349; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120; OLG Jena NotBZ 2007, 298; OLG München Rpfleger 2008, 494; BGH NJW 1996, 2866, NJW 2001, 1352 und NJW 2010, 236; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 25 Rdnr. 13 ff; je m. w. N.).
  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB "ernsthaft in Betracht" kommt (vgl. nur OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 225), denn die Haftungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB treten nicht in jedem Fall bei der Anmeldung des Haftungsausschlusses klar zu tage, sondern sind unter Umständen nur unter Heranziehung der zu § 25 Abs. 1 HGB ergangenen Rechtsprechung erst als Ergebnis einer rechtlichen Wertung im Hinblick auf einen komplexen Sachverhalt zu bejahen - oder zu verneinen.

    Entscheidend ist, dass die unter dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte "Firma" eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen "Firma" sieht (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Dabei kommt es dann für das Vorliegen einer Absicht der Gewinnerzielung - soweit man dieses Merkmal nicht für entbehrlich hält - entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht darauf an, ob die erzielten Gewinne letztlich nur zur Förderung oder Erhaltung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins bestimmt sind (vgl. u.a. Reichert, a.a.O., Rn. 4873; Emmerich, a.a.O., Rn. 8; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2003, Az. 3 Wx 108/03, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

    Die Eintragung des Haftungsausschlusses muss daher schon dann erfolgen, wenn eine Haftung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ernsthaft in Betracht kommt (OLG Hamm, aaO.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, S. 1404 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 14, m. w. N.).

    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Ein Zeitraum von etwa fünf Monaten kann noch angemessen sein, wenn Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren entstanden sind und der Beschwerdeführer jeweils unverzüglich Rechtsmittel eingelegt hat (OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Deshalb besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass es für die Eintragungsfähigkeit eines angemeldeten Haftungsausschlusses als ausreichend anzusehen ist, wenn sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien ergibt, dass die Möglichkeit einer Bejahung der Haftungsvoraussetzungen jedenfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119; LG Berlin NJW-RR 1994, 609; OLG Düsseldorf NZG 2003, 774; BayObLG NZG 2003, 482; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; HK-Ruß HGB, 5. Aufl., § 25 Rn. 16; Koller/Roth/Morck, a.a.O., Rn. 8).

    Das OLG Düsseldorf hält ebenfalls die Eintragung eines Haftungsausschlusses 5 Monate nach der Vereinbarung noch für möglich (OLG Düsseldorf NZG 2003, 774).

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 2 Wx 123/09

    Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses durch das Registergericht

    Ein Haftungsausschluss ist eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der hierzu entwickelten Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB gegeben sein könnten (BayObLG, NJW-RR 2003, 757; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 233; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 225; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG Hamm, FGPrax 1999, 67; OLG München, FGPrax 2008, 169).

    Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Eintragung des Haftungsausschlusses zwar vom Registergericht abgelehnt würde und deshalb die Eintragung unterbliebe, das später urteilende Prozessgericht jedoch die Frage anders entscheiden und die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 HGB bejahen würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 233; OLG Hamm, FGPrax 1999, 67; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage 2007, Rn. 557).

  • OLG München, 23.06.2010 - 31 Wx 105/10

    Handelsregister: Nachweispflicht bei Eintragung eines Haftungsausschlusses im

    a) Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich einzutragen, wenn eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB "ernsthaft in Betracht" kommt (vgl. nur OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 233; BayObLG NJW-RR 2003, 757; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 225).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11

    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

    Grundsätzlich kann die Situation einer Firmenfortführung auch durch Übertragung des Geschäfts einer Handelsgesellschaft, z.B. einer KG oder GmbH auf einen Einzelkaufmann oder umgekehrt eintreten (OLG Köln, a.a.O.; Senat, FG-Prax 2003, 233; Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage 2010 Rdz. 553).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 3 K 2148/00

    Voraussetzungen der Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 3 Wx 32/08

    Zu den Voraussetzungen der Haftung des die Firma fortführenden Rechtsträgers

  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 8 W 99/10

    Eintragung des handelsrechtlichen Haftungsausschlusses durch das Registergericht

  • OLG Köln, 31.08.2021 - 28 Wx 29/20

    Beschwerde gegen die Aufhebung einer Ordnungsgeldfestsetzung Nichteinreichung von

  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 11 U 143/09

    Kaufmann bei caritativer Prägung des Trägers

  • SG Osnabrück, 27.03.2007 - S 17 RA 89/04
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