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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-3 Wx 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3473
OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-3 Wx 128/05 (https://dejure.org/2005,3473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2005 - I-3 Wx 128/05 (https://dejure.org/2005,3473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - I-3 Wx 128/05 (https://dejure.org/2005,3473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 19; ; FGG § 28 Abs. 2; ; WEG § 45 Abs. 1; ; BGB §§ 104 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur (ausnahmsweisen) Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen wegen unmittelbarer Auferlegung von Handlungs- und Duldungspflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 629
  • NZM 2005, 968 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 252
  • FGPrax 2006, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller ergibt sich aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde als unzulässig (BayObLG WuM 2000, 565).

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).

    Dies führe wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (BayObLG 2Z BR 63/00 vom 22.07.2000, WuM 2000, 565; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
    Hierbei hat sich die Kammer auf die Entscheidung des OLG Hamm -15 W 385/88 - vom 14.09.1988 (OLGZ 1989, 15) gestützt.

    Dies - und nicht erst die unmittelbare Auferlegung einer Handlungs- oder Duldungspflicht bzw. eine Androhung von Zwang (so OLG Hamm 15 W 385/88 vom 14.09.1988) - führt nach Auffassung des Senats wegen des bereits damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung.

    Der Senat möchte hiernach dem Antrag der Beschwerdeführer entsprechen und die Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen beschließen, sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des OLG Hamm -15 W 385/88 - vom 14.09.1988 (OLGZ 1989, 15) gehindert.

  • BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03

    Anfechtbarkeit einer Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
    Ebenso verneint das BayOblG (2Z BR 174/03 vom 27.08.2003) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, mit dem ein Sachverständiger beauftragt wird, sich anhand der Akten zu der Verfahrensfähigkeit des Antragstellers und zu weiteren in Betracht kommenden Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung des Antragstellers zu äußern, weil eine Untersuchung des Antragstellers hiermit nicht angeordnet sei, so dass ein erheblicher Eingriff in Rechte des Betroffenen nicht vorliege.
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).
  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen

    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - I-3 Wx 128/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6521
OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - I-3 Wx 128/05 (1) (https://dejure.org/2005,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2005 - I-3 Wx 128/05 (1) (https://dejure.org/2005,6521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2005 - I-3 Wx 128/05 (1) (https://dejure.org/2005,6521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beweisbeschluss betreffend die Einholung eines Gutachtens zur Frage der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten in Wohnungseigentumssache selbständig anfechtbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3731
  • NZM 2005, 953
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
    Die Beschwerdeberechtigung der Antragsteller ergibt sich aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde als unzulässig (BayObLG WuM 2000, 565).

    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).

    Dies führe wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (BayObLG 2Z BR 63/00 vom 22.07.2000, WuM 2000, 565; Keidel/Kahl, FGG 15. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).

  • OLG Hamm, 14.09.1988 - 15 W 385/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2005 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil auf das Rechtsmittel der Beschwerdeführer die Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben seien, der vorlegende Senat sich jedoch durch die Entscheidung des OLG Hamm - 15 W 385/88 vom 14. September 1988 (OLGZ 1989, 15) gehindert sehe, entsprechend zu beschließen.

    Hierbei hat sich die Kammer auf die Entscheidung des OLG Hamm - 15 W 385/88 - vom 14.09.1988 (OLGZ 1989, 15) gestützt.

    Dies - und nicht erst die unmittelbare Auferlegung einer Handlungs- oder Duldungspflicht bzw. eine Androhung von Zwang (so OLG Hamm 15 W 385/88 vom 14.09.1988) - führt nach Auffassung des Senats wegen des bereits damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte der Antragsteller zur Anfechtbarkeit der Entscheidung.

  • BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03

    Anfechtbarkeit einer Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
    Ebenso verneint das BayOblG (2Z BR 174/03 vom 27.08.2003) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, mit dem ein Sachverständiger beauftragt wird, sich anhand der Akten zu der Verfahrensfähigkeit des Antragstellers und zu weiteren in Betracht kommenden Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung des Antragstellers zu äußern, weil eine Untersuchung des Antragstellers hiermit nicht angeordnet sei, so dass ein erheblicher Eingriff in Rechte des Betroffenen nicht vorliege.
  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
    Eine Ausnahme gilt aber, wenn durch diesen unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (BayOblG WuM 2000, 565; BayObLGZ 1996, 1, 4 m.w.N.; Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage 2003, § 19 Rdz. 9).
  • BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95

    Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Der Senat hat für den hier zu entscheidenden Fall keinen Anlass, auf die in einem WEG-Verfahren ergangene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 2005, 3731) einzugehen, die Anfechtbarkeit der Beweisanordnung sei zu bejahen, weil die Vorschrift des § 33 FGG Grundlage für die zwangsweise Durchsetzung eines Beweisbeschlusses gegenüber einem Beteiligten in einem solchen Verfahren sein könne, dessen Verfahrensgeschäftsfähigkeit durch Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens untersucht werden solle.
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