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   OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92   

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OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92 (https://dejure.org/1993,7664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1993 - 3 Wx 129/92 (https://dejure.org/1993,7664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 3 Wx 129/92 (https://dejure.org/1993,7664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 277
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2009 - 3 Wx 179/09

    Entfernung eines außen angebrachten Klimageräts aufgrund Beschlusses der

    Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, also eine solche, die den Grad der Bagatelle überschreitet (Senat NJW-RR 1994, 277; Merle in Bärmann WEG 10. Auflage 2008 § 22 Rdz. 170).
  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Ist ein solcher Nachteil festgestellt worden, so wie hier, muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob dieser das bei einem geordneten Zusammenleben der WEer unvermeidliche Maß überschreitet (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Denn anders als im Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümern kommt es für die Bejahung eines Abwehr- oder Beseitigungsanspruchs zwischen Wohnungseigentümern nur darauf an, daß eine nicht ganz geringfügige, konkret spürbare und objektiv feststellbare Beeinträchtigung vorliegt (BGH NJW 1992, 978; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 277).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Verbot der Änderung von

    Wenn die Beteiligten zu 1 anstelle des vorhandenen, auf Mörtelsäckchen verlegten Belages auf die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Isolierschicht ihres Balkones eine Estrichschicht und sodann ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Fliesen in Mörtelbett verlegen wollen, so ist - unter der Voraussetzung fachgerechter Verlegung - nicht ersichtlich, inwieweit den anderen Wohnungseigentümern über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein rechtlich relevanter Nachteil, also eine konkret und objektiv feststellbare nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Unter der Voraussetzung der zugesagten optisch ästhetischen Anpassung an die übrigen Türen des Hauses ist nicht ersichtlich, dass und inwiefern den Beteiligten zu 2 ein rechtlich relevanter Nachteil, also eine konkret und objektiv feststellbare nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 134/03

    Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsfläche als bauliche

    Sie ist vielmehr bereits dann gegeben, wenn die bauliche Veränderung "nicht nur ganz unerheblich" stört (st. Rspr., z.B. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 3 Wx 364/98

    Zustimmungserfordernis für Umbau eines Fensters zu einer Terrassentür

    Eine solche Maßnahme ist nicht per se zustimmungspflichtig, sondern nur wenn sie eine konkrete und objektive Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne des § 14 WEG mit sich bringt (vgl. BGH NJW 92, 978; Senat NJW-RR 94, 277).
  • OLG Köln, 30.08.1996 - 16 Wx 138/96
    Eine dergestalt unbedeutende, aus normalem Blickwinkel durch die Balkonbrüstung verdeckte Veränderung eines Fensters muß von den Miteigentümer hingenommen werden (Senat NJW 1981, 585; ebenso KG WE 1994, 56), sie hält sich im Rahmen der durch den Eigentümerbeschluß vom 04.06.1985 erteilten Erlaubnis und hat keine nachteilige optische Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage zur Folge (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 277).
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