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   OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - I-3 Wx 181/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6126
OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - I-3 Wx 181/03 (https://dejure.org/2003,6126)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2003 - I-3 Wx 181/03 (https://dejure.org/2003,6126)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2003 - I-3 Wx 181/03 (https://dejure.org/2003,6126)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Abberufung des Verwalters als konkludente Kündigung; Überschreitung der Frist zur Erteilung der Jahresabrechnung um fünf Wochen als wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltervertrages; Anspruch auf Zahlung der ...

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 615; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer als fristlose Kündigung des Verwaltervertrages?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus dem Verwaltervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer: fristlose Kündigung des Verwaltervertrages?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 691
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02

    Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters durch Neubestellung - Zugang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 181/03
    Der Abberufungsbeschluss ist konstitutiver Bestandteil des zweistufigen Abberufungsaktes, der neben der gemeinschaftlichen Willensbildung auf Beendigung der Verwaltertätigkeit eine entsprechende Abberufungserklärung und deren Zugang erfordert ( BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff.; Bay ObLG ZMR 2003 438 ).

    Dies könnte zweifelhaft sei, wenn die Beteiligte zu 1 mit dem Zugang der Abberufungserklärung ihre Organstellung als Verwalterin verloren hatte ( so Bay ObLG ZMR 2003, 438 ) und deshalb ein Angebot zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen ins Leere gegangen wäre.

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 181/03
    Der Abberufungsbeschluss ist konstitutiver Bestandteil des zweistufigen Abberufungsaktes, der neben der gemeinschaftlichen Willensbildung auf Beendigung der Verwaltertätigkeit eine entsprechende Abberufungserklärung und deren Zugang erfordert ( BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff.; Bay ObLG ZMR 2003 438 ).
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