Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - I-3 Wx 181/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Abberufung des Verwalters als konkludente Kündigung; Überschreitung der Frist zur Erteilung der Jahresabrechnung um fünf Wochen als wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltervertrages; Anspruch auf Zahlung der ...
- Judicialis
WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 615; ; BGB § 242
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer als fristlose Kündigung des Verwaltervertrages?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Verwirkung von Ansprüchen aus dem Verwaltervertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer: fristlose Kündigung des Verwaltervertrages?
Verfahrensgang
- AG Kleve - 2 UR II WEG 7/02
- LG Kleve, 07.05.2003 - 4 T 45/03
- OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - I-3 Wx 181/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 691
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02
Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters durch Neubestellung - Zugang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 181/03
Der Abberufungsbeschluss ist konstitutiver Bestandteil des zweistufigen Abberufungsaktes, der neben der gemeinschaftlichen Willensbildung auf Beendigung der Verwaltertätigkeit eine entsprechende Abberufungserklärung und deren Zugang erfordert ( BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff.; Bay ObLG ZMR 2003 438 ).Dies könnte zweifelhaft sei, wenn die Beteiligte zu 1 mit dem Zugang der Abberufungserklärung ihre Organstellung als Verwalterin verloren hatte ( so Bay ObLG ZMR 2003, 438 ) und deshalb ein Angebot zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen ins Leere gegangen wäre.
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 181/03
Der Abberufungsbeschluss ist konstitutiver Bestandteil des zweistufigen Abberufungsaktes, der neben der gemeinschaftlichen Willensbildung auf Beendigung der Verwaltertätigkeit eine entsprechende Abberufungserklärung und deren Zugang erfordert ( BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff.; Bay ObLG ZMR 2003 438 ).