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   OLG Düsseldorf, 24.08.2011 - I-3 Wx 188/11   

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https://dejure.org/2011,33404
OLG Düsseldorf, 24.08.2011 - I-3 Wx 188/11 (https://dejure.org/2011,33404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2011 - I-3 Wx 188/11 (https://dejure.org/2011,33404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11 (https://dejure.org/2011,33404)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    a) § 36 Abs. 2 Satz 2 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) verweist für die gerichtliche Entscheidung gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkungen auf eine entsprechende Anwendung des 7. Buches des FamFG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

    a) § 36 Abs. 2 Satz 2 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) verweist für die gerichtliche Entscheidung gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkungen auf eine entsprechende Anwendung des 7. Buches des FamFG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21

    Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG

    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG sowie derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - III ZB 4/20, juris Rn. 5; vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 ZB 4/20

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Die vorliegend auf § 32 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gestützte Maßnahme unterfällt auch dem Anwendungsbereich des § 70 FamFG, denn § 33 Abs. 2 Satz 2 HSOG verweist für gerichtliche Entscheidungen gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkung auf die entsprechende Anwendung des FamFG, weshalb alle Vorschriften des 7. Buches des FamFG einschließlich derjenigen über die Rechtsbeschwerde zur Anwendung kommen (vgl. für die inhaltsgleiche Vorschrift des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - III ZB 8/19, juris Rn. 8 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - StB 26/16, NStZ-RR 2017, 24).
  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Ohne den Rückgriff auf die Normen des Gerichtsverfassungsgesetzes liefen die durch die Gesamtverweisung auf das FamFG mit in Bezug genommenen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren leer, weil weder das FamFG selbst die gerichtliche Zuständigkeit normiert noch der Landesgesetzgeber hierzu - ihm grundsätzlich mögliche - eigene Regelungen getroffen hat (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - 3 Wx 188/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 04.05.2021 - 3 ZB 1/21

    Materielle Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    aa) Zwar verweist § 36 Abs. 2 Satz 2 PolG NRW für die gerichtliche Entscheidung gegen die Freiheitsentziehung ohne Einschränkungen auf eine entsprechende Anwendung des 7. Buches des FamFG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - I-3 Wx 188/11, juris Rn. 13).
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