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   OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11   

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https://dejure.org/2011,31895
OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,31895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,31895)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - I-3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,31895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer beabsichtigten Eheschließung einer Ausländerin mit der Begründung einer nicht belegten Identität bei nicht erkennbaren Zweifeln an der Echtheit eines Reisepasses aus dem Heimatland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prüfung der Identität einer ausländischen Staatsbürgerin bei beabsichtigter Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1506
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem durch einen Belehrungsmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 249/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist; fehlende Rechtsmittelbelehrung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2010 - 3 Wx 228/10

    Zulässigkeit der Überprüfung der Identität des Vaters durch das Standesamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Eintragungen in den Personenstandsregistern werden nach § 9 Abs. 1 PStG nur vorgenommen aufgrund von Anzeigen, Anordnungen, Erklärungen, Mitteilungen und anderen Ermittlungen des Standesamts (dazu Senat 13.12.2010 - 3 Wx 228/10 bei juris) sowie von Einträgen in anderen Personenstandsregistern, Personenstandsurkunden oder sonstigen öffentlichen Urkunden.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Beschwerdefrist: Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Koblenz, 26.03.2010 - 13 UF 159/10

    Beschwerdebegründungsfristversäumnis in Familienstreitsachen: Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Rostock, 19.09.2006 - 3 W 106/06

    Voraussetzungen zur Befreiung von der Vorlagepflicht eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Der Nachweis der Identität einer Person sowie deren Staatszugehörigkeit wird regelmäßig durch die Vorlage eines im Heimatland ausgestellten Reisepasses erbracht (OLG Hamm, FamRZ 2007; OLG Rostok, BeckRS 2006, 13581; KG FPrax 2000, 198).
  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Schleswig, 01.02.2011 - 10 UF 254/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11
    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Bremen, 24.03.2023 - 1 W 1/23

    Nachweis der Identität gegenüber dem Standesamt durch ghanaischen Nationalpass;

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 W 249/04, juris Rn. 18, StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11, juris Rn. 17, StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.2014 - 3 W 90/13, juris Rn. 7).
  • OLG Bremen, 05.04.2023 - 3 W 5/23

    Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingt vorausabgetretenen

    Ein Pass ist wegen des Lichtbildes, der Registrierung bei der Passbehörde und seiner durch die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit bedingten regelmäßigen Überprüfung ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Identität (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2005 - 1 W 249/04, juris Rn. 18, StAZ 2006, 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - I-3 Wx 19/11, juris Rn. 17, StAZ 2012, 49; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.2014 - 3 W 90/13, juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2023 - 28 K 3183/21

    Asyl Staatsangehörigkeit Geburtsregister Kind Vaterschaftsanerkennung

    vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2021 - 15 W 68/20 -, juris Rn. 24, m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - 3 Wx 19/11 -, juris Rn. 17.
  • OLG Hamm, 10.03.2015 - 15 W 518/14

    Zulässigkeit der Beschwerde des Standesamts gegen die Eintragung eines

    In dem Fall des vom Amtsgericht in dem Nichtabhilfebeschluss herangezogenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2011, Az. 3 Wx 19/11 hatten Originalurkunden vorgelegen.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2011 - 3 Wx 67/11

    Voraussetzungen näherer Überprüfung der Wirksamkeit einer im Ausland

    Der Nachweis der Identität einer Person wird regelmäßig durch die Vorlage eines im Heimatland ausgestellten Reisepasses erbracht (Beschluss des Senats vom 24. Mai 2011 in Sachen I-3 Wx 19/11 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16945
OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,16945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2011 - 3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,16945)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 (https://dejure.org/2011,16945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Nachlasspflegers; Einwand mangelhafter Geschäftsführung

  • rechtsportal.de

    FGG (a.F.) § 56g; FGG (a.F.) § 75; FamFG § 168
    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung des Nachlasspflegers; Zuständigkeit des Rechtspflegers

  • rechtsportal.de

    FGG (a.F.) § 56g; FGG (a.F.) § 75 ; FamFG § 168
    Vergütung des Nachlasspflegers; Einwand mangelhafter Geschäftsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 143
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 23.03.2000 - 2 W 1/00

    Vergütung der Erstellung des Schlußberichts; Zulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Weil die Frage der Beachtlichkeit von materiell-rechtlichen Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren aber nicht völlig unumstritten sei und sich das OLG Schleswig in FamRZ 2000, 1048 in einem Fall mit etwas anders gelagertem Sachverhalt (Aufrechnung des Betreuten mit Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen aus bereits abgerechneten Vergütungszeiträumen) zu dieser Frage nicht verbindlich habe festlegen müssen, sondern zu der herrschenden Meinung nur ausgeführt habe, dass sie "rechtlich zutreffend sein dürfte", werde die weitere sofortige Beschwerde zugelassen.

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).

    Es bleibt danach bei dem Grundsatz, dass der Einwand mangelhafter Ausführung der Tätigkeit des Pflegers im Vergütungsfestsetzungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden kann (vgl. überzeugend insoweit auch die Differenzierung des BayObLG in NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18).

  • OLG Celle, 19.12.2003 - 21 W 18/03

    Aufrechnung wegen Schlechterfüllung des Betreuungsauftrags; Verweisung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).
  • OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04

    Vormundschafts- und Betreuungsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).
  • BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 79/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Auch solche Vorwürfe können im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung aber nur berücksichtigt werden, wenn sie feststehen oder - etwa auf Grund eines Geständnisses - auf der Hand liegen (BayObLG FamRZ 1992, 106 ff bei juris Rn. 21).
  • LG Koblenz, 24.04.2009 - 2 T 303/09
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11
    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtssprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur - und zwar auch nach Inkrafttreten des FamFG -, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach den §§ 75, 56 g FGG bzw. 168 FamFG der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (KG FamRZ 2008, 81 ff bei juris Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei juris Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei juris Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei juris Rn. 18; in diese Richtung wenn auch nicht abschließend entschieden bereits OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048 f bei juris Rn. 4; LG Koblenz FamRZ 2009, 1710 ff bei juris Rn. 9 ff - sämtliche zitierten Judikate mit zahlreichen weiteren Nachweisen; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Pammler-Klein/Pammler in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1836 Rn. 45; Locher in jurisPK- BGB , 5. A. 2010, § 1915 Rn. 37; Zorn in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2009, § 168 Rn. 41; Engelhardt in Keidel u.a., FamFG , 16. A. 2009, § 168 Rn. 21 und 35; Saar in Erman, BGB , 12. A. 2008, § 1836 Rn. 9; Bienwald in Bienwald u.a., Betreuungsrecht, 4. A. 2005, § 1836 BGB Rn. 92).
  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 12/16

    Nachlassverwalter; Vergütung des Nachlassverwalters

    Es entspricht weiterhin der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung aber auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur, dass in dem Verfahren über die Nachlasspflegervergütung nach § 168 FamFG - entsprechend also auch bei der Nachlassverwaltervergütung - der Einwand, der Pfleger habe die Geschäfte mangelhaft geführt, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann, weshalb in diesem Verfahren auch über Schadensersatzansprüche und sonstige streitige Gegenansprüche nicht zu befinden ist (Senat FamRZ 2012, 143 f = SchlHA 2012, 24 ff, [...] Rn. 19-24; KG FamRZ 2008, 81 ff bei [...] Rn. 19; OLG München OLGR 2006, 139 ff bei [...] Rn. 46; OLG Celle, B.v.19.12.2003, 21 W 18/03 bei [...] Rn. 5 und 7; BayObLG NJW-RR 2000, 149 f bei [...] Rn. 18; aus der Literatur etwa Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2. A. 2010, S. 217; Palandt/Götz, a.a.O., Anh zu § 1836 , § 1 VBVG Rn. 16; Engelhardt in Keidel, a.a.O., § 168 Rn. 21 und 41).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    (1) In der Rechtsprechung und überwiegend auch in der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG, der für Betreuungsverfahren entsprechend gilt (§ 292 FamFG), Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, der Vormund bzw. Pfleger oder Betreuer habe sein Amt mangelhaft geführt, nicht berücksichtigt werden können (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; KG NJW-RR 2007, 1598; OLG Celle RVGreport 2004, 120; BayObLG FamRZ 1999, 1591, 1592; NJW-RR 1998, 8, 9 und …

    Seine Kompetenz umfasst die Entscheidung über Grund und Höhe des Vergütungsanspruchs, nicht jedoch die Entscheidung über Gegenansprüche wegen mangelhafter Amtsführung (OLG Celle RVGreport 2004, 120; für die Insolvenzverwaltervergütung: BGH Urteil vom 5. Januar 1995 - IX ZR 241/93 - ZIP 1995, 290; für die Nachlasspflegervergütung: KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; für die Ergänzungspflegervergütung: OLG München OLGR 2006, 139, 140; Erman/Saar BGB 13. Aufl. § 1836 Rn. 9).

  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Der Einwand der mangelhaften Geschäftsführung ist bei der Bewilligung der Vergütung eines Nachlasspflegers grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2020 - I-10 W 4/19 -, NLPrax 2020, 79; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 -, FamRZ 2012, 143 ).

    Der Einwand der mangelhaften Geschäftsführung ist bei der Bewilligung der Vergütung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2020 - I-10 W 4/19 -, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 -, juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs geführt hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2020 - 10 W 4/19 -, BeckRS 2020, 19872, Rn. 29; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 -, juris; BayObLG, Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 -, BeckRS 2004, 3798 und vom 11. Juli 1991 - BReg …

  • OLG Brandenburg, 18.07.2022 - 3 W 97/21

    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung für eine Tätigkeit als

    Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise etwa bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruches führen kann (vgl. Staudinger/Mesina (2017) BGB § 1960 Rn. 37; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1960 Rn. 95 m. w. N; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Juli 2011, 3 Wx 19/11 m.w.N., - juris; BGH, Beschluss vom 11. April 2012, XII ZB 459/10 hinsichtlich der Vergütungsfestsetzung im Betreuungsverfahren unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung des OLG Schleswig, - juris).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 4/19
    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs geführt hat (vgl. Staudinger/Mesina (2017) BGB § 1960 Rn. 37; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1960 Rn. 95 m. w. N; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Juli 2011, 3 Wx 19/11 m. w. N, - juris; BGH, Beschluss vom 11. April 2012, XII ZB 459/10 hinsichtlich der Vergütungsfestsetzung im Betreuungsverfahren unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung des OLG Schleswig, - juris).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 26/19
    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs geführt hat (vgl. Staudinger/Mesina (2017) BGB § 1960 Rn. 37; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1960 Rn. 95 m. w. N; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Juli 2011, 3 Wx 19/11 m. w. N, - juris; BGH, Beschluss vom 11. April 2012, XII ZB 459/10 hinsichtlich der Vergütungsfestsetzung im Betreuungsverfahren unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung des OLG Schleswig, - juris).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Solche Ansprüche müssen in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden, da das Nachlassgericht keine Kompetenz hat, über streitige Gegenansprüche zu befinden (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143, 144; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 778, 779; Senat FamRZ 2019, 1737, 1738).
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