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OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - I-3 Wx 223/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 21
Gemeinsame Beschlussfassung mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlussfähigkeit sog. Dachgemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 20; WEG § 23 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 5
Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlusskompetenz von "Dachgemeinschaften"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss - 27c II 293/01
- LG Düsseldorf, 04.02.2002 - 19 T 72/02
- LG Düsseldorf, 20.06.2002 - 19 T 72/02
- OLG Düsseldorf, 02.04.2003 - I-3 Wx 223/02
Papierfundstellen
- NZM 2003, 446 (Ls.)
- FGPrax 2003, 121
- ZMR 2003, 765
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11
Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw. …
Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen enthalten indes notwendigerweise auch solche Kosten, weshalb - auch wenn es sich um eine Mehrhausanlage handelt - alle Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung über diese berufen sind (BayObLG, BayObLGZ 1994, 98, 101; NZM 2001, 771 = ZWE 2001, 269; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 121, 122; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 751, 752). - OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02
Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die …
Dementsprechend kann sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer immer nur auf ein Grundstück im Rechtssinne beziehen (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121). - OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05
WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen …
Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210). - AG Mettmann, 03.08.2009 - 26 C 104/08 Über Jahresabrechnungen einzelner, selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern mehreren Gemeinschaftschaften gebildete "Dachgemeinschaft" (Gesamtanlage) nicht wirksam beschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.04.2003, 3 Wx 223/02, 1-3); die Ursächlichkeit des Verstoßes ist mithin nicht auszuschließen.