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   OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - I-3 Wx 227/03   

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https://dejure.org/2003,4933
OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - I-3 Wx 227/03 (https://dejure.org/2003,4933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2003 - I-3 Wx 227/03 (https://dejure.org/2003,4933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - I-3 Wx 227/03 (https://dejure.org/2003,4933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungseigetümers auf Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer; Verteilung der Kosten einer Maßnahme auf die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ; Definition von Sondereigentum nach Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; WEG § 45
    Wohnungseigentumsrecht: Kostentragung für Entfernen eines - Gemeinschaftseigentum gefährdenden - Baumes auf "Sondernutzungsfläche"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung für die Garteninstandhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 608
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.11.1962 - II B 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - 3 Wx 227/03
    An diesem Teil des Grundstücks ist der Beteiligten zu 5. in der Teilungserklärung (II B 6.61) ein Sondernutzungsrecht "an den gesamten von der Straße her gesehen hinter dieser Wohnung gelegenen Gartenflächen ... gegen Übernahme der Instandhaltungskosten" eingeräumt.
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Es kann dahinstehen, ob die vorgegebene Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken bereits dann nicht eingehalten wird, wenn andere Tiere als Haustiere gehalten werden (so Senat OLGZ 1990, 414; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 2004, 227) und sich bereits von daher ein Unterlassungsanspruch rechtfertigt.
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig , Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart , Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg , Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold , Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg , Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal , Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster , Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek , Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek , Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold , Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87 ) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine " Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG , Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13

    Wohnungseigentümerbeschluss über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich

    Indem die den Sondernutzungsberechtigten übertragene Instandhaltung nur solche Maßnahmen erfasst, welche zur "ordnungsgemäßen" Instandhaltung in Gestalt von Gartenpflege- und Reinigungsarbeiten erforderlich sind, wird hinreichend deutlich, dass alle diejenigen Maßnahmen gemeint sind, die sich im üblichen Rahmen der Gartenpflege halten (OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 608).
  • OLG München, 11.06.2008 - 5 U 2059/08

    Nachbarrecht: Urteilsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht; Voraussetzungen

    Zum Rückschnitt verpflichtet ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Personenverband (BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061), denn bei der Erfüllung der gegenüber dem Nachbarn bestehenden Beseitigungspflicht handelt es sich um Maßnahmen der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2003 - 3 Wx 227/03, ZMR 2004, 608; OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1995 - 15 W 163/95, ZMR 1996, 218) und damit um eine dem Verband und nicht einzelnen Wohnungseigentümern persönlich obliegende Verbindlichkeit im Außenverhältnis.
  • OLG München, 01.12.2015 - 9 U 4504/14

    Keine Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümers für Minderung wegen Mängeln

    Mangelhafte Fenster-Außenfenster sind zwingendes Gemeinschaftseigentum, ebenso Fensterbänke und Fensterläden (Müko/Commichau, 6. Auflage, 2013 § 1 WEG/Rn. 43; BayObLG ZMR 2004, 608).
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