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   OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12   

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https://dejure.org/2013,5544
OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2013 - I-3 Wx 240/12 (https://dejure.org/2013,5544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bewilligung aller Wohnungseigentümer bei Eintragung einer Vormerkung zur Übertragung der Teilfläche eines den Eigentümern gemeinschaflich zustehenden Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinsames Grundstück kann nur gemeinsam übertragen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95

    Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
    Die Bewilligung muss sich jedoch auf die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentumsrechte beziehen (vgl. BayObLG, RPfleger 1995, 455 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01

    Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2012 darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt zu Recht davon ausgeht, dass der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks nur von allen Wohnungseigentümern gemeinsam erfüllt werden kann (BayObLG NJW-RR 2002, 884).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    So verhält es sich auch, wenn mehrere Personen Inhaber des von der Eintragung bzw. Löschung betroffenen Rechts sind, aber nur einige von ihnen die Bewilligung erklärt haben (vgl. BayObLGZ 1988, 229, 231 und MittBayNot 1995, 296, 297; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1174).
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