Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - I-3 Wx 263/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4127
OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - I-3 Wx 263/09 (https://dejure.org/2010,4127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2010 - I-3 Wx 263/09 (https://dejure.org/2010,4127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - I-3 Wx 263/09 (https://dejure.org/2010,4127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Zwischenverfügung führende Perplexität derselben bei Fehlen eines nachvollziehbaren Inhalts unter Ausschöpfung aller Interpretationsmöglichkeiten; Notwendigkeit des Vorliegens einer öffentlich zu beglaubigenden Unterschrift aller in § 24 Abs. 6 ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterschrift in "Doppelfunktion" nicht zulässig, § 24 Abs. 6 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Verwaltereigenschaft im Grundbuchverfahren (IMR 2010, 335)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 174
  • ZMR 2010, 548
  • Rpfleger 2010, 363
  • Rpfleger 2010, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lübeck, 11.02.1991 - 7 T 70/91

    Beschwerde gegen Verweigerung einer Eintragung im Wohnungserbbaugrundbuch ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09
    Ist eine dieser Personen in Doppelfunktion oder Personalunion tätig, so muss sie nur einmal unterschreiben (KK-WEG-Riecke 2006, § 24 Rdz. 77), so bei Identität von Versammlungs- und Beiratsvorsitzendem (LG Lübeck RPfleger 1991, 309; Palandt-Bassenge 69. Auflage 2010 § 24 WEG Rdz. 22).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91

    Nachweis des Fortbestehens der Verwalterstellung nach WEG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09
    Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss - so im Grundbuchverfahren zum Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979; Merle in Bärmann, WEG 10. Auflage 2008 § 26 Rdz. 274) - genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in § 24 Abs. 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, § 26 Abs. 4 WEG.
  • OLG Hamm, 08.07.2011 - 15 W 183/11

    Bezeichnung als "Beirat": Unterschrift als Miteigentümer?

    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts

    Aus ähnlichen Gründen wird im Rahmen von § 24 Abs. 6 WEG eine Ersetzung des Wohnungseigentümers durch den Beiratsvorsitzenden für zweifelhaft gehalten (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 182, 183; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 42 aE).
  • OLG München, 30.05.2016 - 34 Wx 17/16

    Nachweis der WEG-/Insolvenzverwalterbestellung im Grundbuchverfahren

    a) Der klare Wortlaut von § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG verlangt nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern gerade die des Vorsitzenden oder seines Vertreters (vgl. KG Rpfleger 2015, 465/466; Friedr. Schmidt ZMR 2013, 501/505; wohl auch Demharter GBO 30. Aufl. § 29 Rn. 10; ders. Rpfleger 2010, 498/499).

    bb) Teilweise wird vertreten, dass eine fehlerhafte oder fehlende Funktionsbezeichnung bei der Unterschrift unschädlich ist (OLG Hamm Rpfleger 2013, 512/513; FGPrax 2012, 11; a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174).

    Abgesehen von den Bedenken, die gegen einen Austausch oder eine Vermischung der durch den Unterschriftenzusatz festgelegten Funktionsgruppe sprechen könnten (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2010, 258/260), bliebe offen, wer jener beiden Unterzeichner in welcher Stellung als Beirat unterzeichnet und ob aus dem dreiköpfigen Gremium die (eine) richtige Person unterschrieben hat.

  • KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei

    Erforderlich ist nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht die Unterschrift irgendeines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, sondern nur die des Vorsitzenden bzw. seines Vertreters (Demharter, Rpfleger 2010, 498, 499; Schmidt, ZMR 2013, 501, 505; Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach dem WEG, 5. Aufl., S. 348).

    Überwiegend wird dies aber lediglich diskutiert - und für zulässig erachtet -, wenn die Eigentümerversammlung durch den Beiratsvorsitzenden geleitet worden ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2010 174, 175; Hügel, in: Bamberger/Roth, Beck-OK, BGB, 2014, § 24 WEG, Rdn. 17; Engelhardt, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 24, Rdn. 32; Spielbauer, in: Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl, § 24, Rdn. 42; Steinmeyer, in: Timme, WEG, 2. Aufl., § 24, Rdn. 145; Krop, ebenda, § 26, Rdn. 200; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 26, Rdn. 135; Kümmel, ebenda, § 24, Rdn. 68; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 24 WEG, Rdn. 22; Volmer, in: Keller/Munzig, GBO, 7. Aufl., § 29, Rdn. 44; Heggen, RNotZ 2010, 455).

    Durch die Unterschriftsleistung in Wahrnehmung einer bestimmten Funktion sei die betreffende Person an der Unterschrift in anderer Funktion verhindert (Demharter, ZWE 2012, 75, 76; Rpfleger 2010, 498, 499; GBO, § 29, Rdn. 10; Böttcher, Rpfleger 2011, 577, 584f.; Schmidt, a.a.O., 507; Merle, in: Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 24, Rdn. 124; anders ders. aber a.a.O. § 26, Rdn. 295; Bub, in: Staudinger, BGB, 2005, § 24 WEG, Rdn. 128).

    Eine solche Niederschrift wäre entscheidend fehleranfälliger und in ihrer Beweiskraft deutlich geschwächt (Demharter, Rpfleger 2010, 498, 499; im Ergebnis ebenso Kral, in: Hügel, GBO, 2. Aufl., "Wohnungseigentum", Rdn. 56).

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
  • OLG Hamm, 29.04.2011 - 15 W 183/11
    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
  • OLG Hamm, 08.06.2011 - 15 Wx 183/11

    Zur Gültigkeit der Unterschrift eines Miteigentümers als Beirat, §§ 24 Abs.6, 29

    Richtig ist allerdings, dass das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22.02.2010 (FGPrax 2010, 174) davon ausgegangen ist, dass die nach § 24 Abs. 6 WEG zu leistende Unterschrift eines (weiteren) Miteigentümers nicht vorliegt, wenn dieser mit der Funktionsbezeichnung "Beirat" unterzeichnet.
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    In der Rechtsprechung ist denn auch - soweit ersichtlich - eine Befugnis des Grundbuchamtes zur Überprüfung der in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG aufgeführten Eigenschaften lediglich im Hinblick auf diejenigen Positionen verneint worden, die sich nicht aus dem Grundbuch ergeben können, nämlich die Funktion des Versammlungsvorsitzenden und die Bestellung zum Verwaltungsbeiratsvorsitzenden (LG Köln MittRhNotK 1984, 121; LG Aachen MittRhNotK 1985, 13; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 174; OLG Hamm FGPrax 2012, 11); auf den Nachweis der Stellung als Wohnungseigentümer beziehen sich jene Entscheidungen nicht; insoweit kommt der Versammlungsniederschrift keine, zumindest aber keine über die des Grundbuchs hinausgehende Beweiskraft zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht