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   OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02   

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https://dejure.org/2003,3332
OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - I-3 Wx 302/02 (https://dejure.org/2003,3332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass; Unwirksamkeit der durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherungen an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen; Beendigung eingetragener Sicherungshypotheken als selbstständige Vollstreckungsmaßnahme mit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 868; ; InsO § 88; ; GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 868; InsO § 88; GBO § 22 Abs. 1; GBO § 29
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Berichtigung des Grundbuchs nach Unwirksamkeit einer Sicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 138
  • NZI 2004, 94
  • FGPrax 2003, 248
  • Rpfleger 2003, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95

    Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Mit der Eintragung der Zwangshypothek ist - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - die Zwangsvollstreckung auf nicht beendet, denn die Vollstreckungsmaßnahme "Eintragung einer Sicherungshypothek" kann erst dann als beendet angesehen werden, wenn eine auf dieser Grundlage vorgenommene Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchgeführt ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425, 1426 ZIP 1999, 1490, 1491).

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, ein Insolvenzverwalter dürfe von einer ihm aufgrund eines gerichtlichen Urteils zu erteilenden Löschungsbewilligung nur insoweit Gebrauch machen als dies zur Verwertung des Grundstücks notwendig ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425), besteht keine Veranlassung, dies entsprechend auf einen Berichtigungsanspruch gemäß § 22 GBO zu übertragen.

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00

    Berichtigung des Grundbuchs im Fall des § 88 InsO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Die gemäß § 88 Insolvenzordnung mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam gewordenen Zwangshypotheken sind in entsprechender Anwendung des § 868 ZPO zu Eigentümergrundschulden geworden (vgl. BayObLG ZIP 2000/1263, 1264; Demharter GBO 24. Aufl., Anhang § 44 Rn. 66; Keller ZIP 2000, 1329; Uhlenbruck, Insolvenzordnung 12. Aufl., Rn. 15 zu § 88).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (BayObLGZ 2000, 176) an.

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

    Wirksamkeit von aufgrund einstweiliger Verfügungen eingetragener Vormerkungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 302/02
    Mit der Eintragung der Zwangshypothek ist - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - die Zwangsvollstreckung auf nicht beendet, denn die Vollstreckungsmaßnahme "Eintragung einer Sicherungshypothek" kann erst dann als beendet angesehen werden, wenn eine auf dieser Grundlage vorgenommene Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchgeführt ist (vgl. BGH ZIP 1995, 1425, 1426 ZIP 1999, 1490, 1491).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Die Rückschlagsperre führt mithin nicht, wie Teile der Rechtsprechung (BayObLGZ 2000, 176 = ZIP 2000, 1263, 1264 m. zust. Anm. Hintzen EWiR 2000, 887, 888; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 138, 139 f) und des Schrifttums (vgl. Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 88 Rn. 15; Demharter, GBO 24. Aufl. Anh. § 44 Rn. 66; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 88 Rn. 19; zutreffend dagegen etwa Zöller/Stöber, ZPO 25. Aufl. § 868 Rn. 2) weiterhin annehmen, in entsprechender Anwendung von § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    Das Grundbuchamt durfte den Antrag des Insolvenzverwalters auf Löschung der Zwangshypothek (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 248; Jaeger/Eckardt, aaO, § 88 Rn. 65) nicht mit der Begründung zurückweisen, die Voraussetzungen des § 88 InsO seien vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2010 - 5 Wx 19/10

    Insolvenzverfahren: Rechtsfolge der Rückschlagsperre bei eingetragenen

    Soweit in Teilen von Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 138; Demharter, a.a.O., Anh. § 74 Rn. 66) dagegen angenommen wird, die Rückschlagsperre führe in entsprechender Anwendung von § 868 ZPO zur Entstehung einer Eigentümergrundschuld, wird dieser Auffassung nicht gefolgt.
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