Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - I-3 Wx 311/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelungen über die Tierhaltung in einer Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Entscheidung über eine Einschränkung der Tierhaltung in einem Wohnungseigentümerbeschluss; Verwirkbarkeit der Durchsetzung eines Hundehaltungsverbotes
- Judicialis
WEG § 15 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 2
Zur Einschränkung und zum Verbot der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluss in einer Wohnungseigentümergesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tierhaltungsverbot per Mehrheitsbeschluß
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hund
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 290 II 90/03
- LG Düsseldorf, 20.10.2004 - 25 T 189/04
- OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - I-3 Wx 311/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 345
- FGPrax 2005, 112
- ZMR 2005, 303
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01
Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).Es liegt auch nicht der Ausnahmefall einer Änderung der Teilungserklärung vor ( vgl. hierzu Bay ObLG NJW-RR 2002, 226 ).
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
Zwar betrifft ein generelles Verbot der Hundehaltung in der Wohnanlage den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums, den die Wohnungseigentümer grundsätzlich nur durch Vereinbarung regeln können ( vgl. BGHZ 129, 329 ). - OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
Keine Begrenzung des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss, der einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2004 - 3 Wx 311/04
Der Bundesgerichtshof hat indes in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt, dass für Gebrauchsregelungen an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach in diesen Angelegenheiten bestandskräftige - vereinbarungsersetzende - Beschlüsse gültig sind, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung erfordert hätte ( vgl. auch Senatsbeschluss vom 15.07.2002, NZM 2002, 872 = ZMR 2002, 775 sowie BayObLG NJW-RR 2002, 226 ).
- OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08
Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung
Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303). - OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Sie wirkt mit dem Eintritt ihrer Bestandskraft mit Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist "vereinbarungsersetzend" (…BGH a.a.O. und diesem folgend BayObLG, Beschluss vom 25.10,2001 - 2 Z BR 81/01-, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2004 -I-3 Wx 311/04-, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 15 W 507/04- , zitiert nach juris).