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   OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01   

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OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - I-3 Wx 336/01 (https://dejure.org/2002,3599)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilungserklärung; Kellergeschoss; Nutzung der Teileigentumseinheiten; Einrichtung einer städtischen Methadon-Abgabestelle; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Daseinsvorsorge

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 3
    Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Vermietung eines Teileigentums an eine städtische Methadon-Abgabestelle mit der Zweckbestimmung der Ausübung eines "beliebigen Gewerbes"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 518
  • NZM 2002, 259
  • FGPrax 2002, 62
  • ZMR 2002, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Dabei ist auch auf den Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse abzustellen (BayObLGZ 94; 48; KG NZM 99, 425).

    Ist eine Wohnungseigentumsanlage - wie hier - in einem innerstädtischen Bereich angesiedelt, so sind die für diesen Bereich typischen Unannehmlichkeiten hinzunehmen (vgl. KG NZM 99, 425, Drogencafe als "Ladenwohnung").

  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Für die Auslegung ist deshalb der für Grundbucheintragungen geltende Grundsatz maßgebend, wonach auf Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGH ZMR 91, 230).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
    Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    a) Allerdings soll sich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben können, dass eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung hält, unterbleiben muss (BayObLG, FGPrax 2005, 11, 13; KG, NJW-RR 1989, 140 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 259 f.; unter Anwendung von § 14 Nr. 1 WEG: BayObLGZ 1994, 237, 242).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    c) Ob eine Nutzung zu Wohnzwecken mehr stört als die der Zweckbestimmung gemäße Nutzung als gewerbliche Räume, bemisst sich anhand einer typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446/447).

    Zu berücksichtigen sind schließlich der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse (BayObLGZ 1994, 237/242; BayObLG ZfIR 2001, 59; KG NZM 1999, 425; NJW-RR 1989, 140; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).

  • LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18

    Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung

    Hierbei ist der im konkreten Einzelfall beabsichtigte oder vorgenommene Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie der damit verbundenen Folgen zu konkretisieren, mit der erlaubten bestimmungsgemäßen Nutzung abzuwägen und auf die örtlichen Gegebenheiten und zeitlichen Verhältnisse zu beziehen (LG München I, Endurteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.), wobei auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind (BayObLG, Beschluss vom 19. August 1994 - 2 Z BR 45/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 3 Wx 336/01; LG München I, Urteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.).
  • LG München I, 02.03.2015 - 1 S 5273/13

    Erlaubnis der Nutzung eines Restaurants als Spielhalle

    Dabei sind auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
  • LG München I, 02.01.2012 - 1 S 21470/09

    Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Nutzung von Teileigentum als Spielothek mit

    Dabei sind zwar der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
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