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OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - I-3 Wx 377/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenregelung bei Gemeinschaftseigentum ; Teilungserklärung des Sondereigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentumsverfahren
- Judicialis
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 2
Wohnungsteileigentum: Zuordnung von Instandhaltungsaufwendungen und Hausmeistervergütungen zu Gemeinschaftskosten oder Sondereigentümer-Kosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hausmeistervergütung: starrer Verteilungsschlüssel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld - 86 UR II 32/02
- LG Krefeld, 14.11.2002 - 6 T 208/02
- OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - I-3 Wx 377/02
Papierfundstellen
- DNotZ 2003, 713
- ZMR 2003, 696
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86
Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
Darauf, was der Verfasser der Teilungserklärung mit der Bestimmung erreichen wollte, kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1336). - BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (vgl. BGHZ 59, 205, 209; 92, 18, 19). - BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (vgl. BGHZ 59, 205, 209; 92, 18, 19). - BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
Dies gilt insbesondere bei Bestimmungen der Teilungserklärung, die einem Sondernachfolger Pflichten und Belastungen auferlegen (BGHZ 88, 302, 306).