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   OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - I-3 Wx 377/02   

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https://dejure.org/2003,3419
OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - I-3 Wx 377/02 (https://dejure.org/2003,3419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2003 - I-3 Wx 377/02 (https://dejure.org/2003,3419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2003 - I-3 Wx 377/02 (https://dejure.org/2003,3419)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenregelung bei Gemeinschaftseigentum ; Teilungserklärung des Sondereigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentumsverfahren

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungsteileigentum: Zuordnung von Instandhaltungsaufwendungen und Hausmeistervergütungen zu Gemeinschaftskosten oder Sondereigentümer-Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausmeistervergütung: starrer Verteilungsschlüssel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2003, 713
  • ZMR 2003, 696
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.06.1986 - 15 W 177/86

    Bedeutung der Bezeichnung "Eis-Cafe" in der Teilungserklärung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
    Darauf, was der Verfasser der Teilungserklärung mit der Bestimmung erreichen wollte, kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1336).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (vgl. BGHZ 59, 205, 209; 92, 18, 19).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (vgl. BGHZ 59, 205, 209; 92, 18, 19).
  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 Wx 377/02
    Dies gilt insbesondere bei Bestimmungen der Teilungserklärung, die einem Sondernachfolger Pflichten und Belastungen auferlegen (BGHZ 88, 302, 306).
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