Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine Mindestsanierung hinausgehen

Kurzfassungen/Presse

  • inselbilder.de , S. 1235 (Leitsatz)

    Wohnungseigentum - Sanierungsmaßnahmen - Ermessensspielraum

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 291 II 303/96
  • LG Düsseldorf - 25 T 377/98
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 1999, 766



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98  
    Anerkannt werden muß, daß vertretbare Mehrheitsentscheidungen der Gemeinschaft zu respektieren und Gerichte nicht berechtigt sind, ihre eigene Wertung uneingeschränkt an die Stelle der Wertung der Gemeinschaft zu setzen (ähnlich auch OLG Düsseldorf WuM 99, 352, 353).

    Auch die Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft für eine Maximallösung ist mit Rücksicht auf den ihr zustehenden Ermessensspielraum anzuerkennen und von der überstimmten Minderheit hinzunehmen, solange der Beschluß nicht unvertretbar erscheint (OLG Düsseldorf WuM 99, 352, 353).

  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00  

    Wohnungseigentum - Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99  

    Begriff der baulichen Veränderung

    Die beschlossene Instandsetzungsmaßnahme muß nicht in jeder Hinsicht notwendig und zweckmäßig sein, vielmehr kann die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Mindestsanierung hinaus mehrheitlich eine "Maximallösung" beschließen (vgl. Senatsbeschluß v. 18.1.1999 - 3 Wx 394/98 -).
mehr
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02  

    Wohnungseigentum

    Ordnungsmäßig nach § 21 Abs. 4, 5 WEG ist eine Verwaltungsmaßnahme, die dem gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer dient; Maßstab ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers, wobei den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum zusteht (OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/ Schulze § 21 Rn. 26).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04  

    Wohnungseigentum - Ordnungsgemäße Verwaltung

    Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwändigste noch die kostengünstigste wählen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352; Niedenführ/Schulze WEG 6.Aufl. § 21 Rn.26).
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01  

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01).
  • LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08  

    Wohnungseigentum - Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    a) Grundsätzlich steht den Eigentümern, wie allgemein bei Verwaltungsmaßnahmen (BayObLG ZMR 2003, 951; OLG Düsseldorf NZM 1999, 766, 767; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 23; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 28), ein Ermessenspielraum zu, der einer Überprüfung durch das Gericht weitgehend entzogen ist (Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 49; Bärmann/Becker, WEG, 10. Aufl., § 16 Rz. 95).
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