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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15   

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https://dejure.org/2015,28656
OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,28656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines Testamentsvollstreckers; Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • rechtsportal.de

    §§ 133, 2084, 2200 BGB
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines Testamentsvollstreckers; Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei stillschweigendem Ersuchen durch Erblasser

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Im Testament benannter Testamentsvollstrecker lehnt die Übernahme des Amtes ab - Darf das Nachlassgericht einen Ersatzmann benennen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers bei stillschweigendem Ersuchen durch Erblasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 667
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000 - 15 W 188/00 -, [...], Rz. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - 1Z BR 83/02 -, [...], Rz. 17 m.w.N; ; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl., § 2200 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000 - 15 W 188/00 -, [...], Rz. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - 1Z BR 83/02 -, [...], Rz. 17 m.w.N; ; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl., § 2200 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
    Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet und ist der von ihm eingesetzte Testamentsvollstrecker - wie vorliegend - wegen Nichtannahme des Amtes weggefallen, ist zu erforschen, ob das Testament in seiner Gesamtheit den Willen des Erblassers erkennen lässt, die Testamentsvollstreckung auch bei einem solchen Wegfall fortdauern zu lassen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 W 42/06 - in [...]).
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Testamentsvollstreckeramt ausübt, abhängig zu machen (vgl. statt aller etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 667 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Weiterhin verkennt der Senat nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz besteht, auf dem Wege einer wohlwollenden (§ 2084 BGB) oder ergänzenden Testamentsauslegung zu einer Ernennungszuständigkeit des Nachlassgerichts zu gelangen, in dem "keine strengeren Anforderungen" bzw. keine "überspannten Anforderungen" an die Feststellung eines Ersuchens im Sinne des § 2200 Abs. 1 BGB gestellt werden (vgl. hierzu u.a. Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2200, Rn. 4 m.w.N. zur Rspr.; auch bereits u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1975, Az. 15 Wx 156/74, zitiert nach beck-online; OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Juli 2015, Az. 3 Wx 41/15, zitiert nach juris, Rn. 30; krit. demgegenüber u.a.: Lange a.a.O., Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

    Zur Feststellung des mutmaßlichen Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, ferner solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 06.07.2015, 3 Wx 41/15, [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. März 2006, 3 W 42/06, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 06. November 2000, 15 W 188/00, [...]; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 2002, 1Z BR 83/02, [...]; M. Schmidt in: Erman, BGB , 14. A. 2014, § 2200 , Rn. 1)).
  • OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 16/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ernennung eines

    Die vorgenannte Norm bildet gerade keinen automatischen Auffangtatbestand (OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

    Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausübt, abhängig zu machen (Palandt/Weidlich, BGB, 79. Auf. 2020, § 2200 Rn. 2 m.w.N.; OLG Schleswig FamRZ 2016, 667-669).

  • OLG Schleswig, 04.11.2019 - 3 Wx 12/19

    Beeinträchtigung Schlusserbeneinsetzung durch Austausch Testamentsvollstrecker

    An die Feststellung eines solchen Willens sind keine hohen Anforderungen zu stellen (Senat, B. v. 06.07.2015 - 3 Wx 41/15 -, FamRZ 2016, 667).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - I-3 Wx 41/15   

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https://dejure.org/2015,9238
OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - I-3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,9238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2015 - I-3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,9238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2015 - I-3 Wx 41/15 (https://dejure.org/2015,9238)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Vollstreckung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs aufgrund einer notariellen Urkunde; Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 751 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5, 866 Abs. 1; GBO § 29; BGB § 490
    Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei fehlender Erstreckung der Unterwerfungserklärung auf vor dem erklärten Fälligkeitstermin eintretender Fälligkeit aufgrund außerordentlicher (Darlehens)kündigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Zwangssicherungshypothek - notarielle Urkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung

  • rechtsportal.de

    Vorzeitige Vollstreckung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs aufgrund einer notariellen Urkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 41/15
    Die Unterwerfungserklärung des Schuldners in der Urkunde ist keine privatrechtliche Willenserklärung, sondern eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Erklärung, die lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht (BGH NJW 2003, 1594, 1995; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung 30. Auflage 2014 § 794 Rdz. 32) und deshalb von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft unabhängig ist; so ist für das Wirksamwerden der Unterwerfungserklärung der Bestand einer sachlich-rechtlichen Einigung nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2008, 1075, 1076 [9]; Stöber, a.a.O.).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 41/15
    Die Unterwerfungserklärung des Schuldners in der Urkunde ist keine privatrechtliche Willenserklärung, sondern eine ausschließlich auf das Zustandekommen des Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Erklärung, die lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht (BGH NJW 2003, 1594, 1995; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung 30. Auflage 2014 § 794 Rdz. 32) und deshalb von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft unabhängig ist; so ist für das Wirksamwerden der Unterwerfungserklärung der Bestand einer sachlich-rechtlichen Einigung nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2008, 1075, 1076 [9]; Stöber, a.a.O.).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 118/91

    "Pfanderstreckung" einer gem. § 800 ZPO vollstreckbaren Grundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 41/15
    Es kann über den Urkundenwortlaut hinaus daher nicht auf außerhalb der Urkunde liegende andere Umstände als gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden (BayObLG DNotZ 1992, 309; Stöber, a.a.O.).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 41/15
    Fehlt eine vollstreckungsrechtliche Voraussetzung, so ist der Antrag zurückzuweisen, nur im Übrigen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (BGHZ 148, 392 ff.; Demharter, GBO, 28. Auflage 2012, Anh. § 44 Rdz. 67 mit weiteren Nachweisen.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2020 - 3 Wx 14/20

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in ein zum Gesamtgut gehörendes

    In grundbuchrechtlicher Hinsicht müssen sie dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachgewiesen sein (Senat MDR 2015, 672).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Wx 29/20

    Eintragung eines Amtswiderspruchs bei falsch eingetragener Zwangshypothek

    In grundbuchrechtlicher Hinsicht müssen sie dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachgewiesen sein (Senat MDR 2015, 672).
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