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   OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99   

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OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99 (https://dejure.org/2000,3399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2000 - 3 Wx 414/99 (https://dejure.org/2000,3399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2000 - 3 Wx 414/99 (https://dejure.org/2000,3399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluss; Jahresabrechnung; Heizkosten; Messgerät; Heizkostenverteilung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung; Zweitbeschluß; Korrektur; Heizkostenabrechnung; Meßgerät; fehlerhaft; Defekt; Bestandskraft

  • Judicialis

    WEG § 23; ; BGB § 242; ; HeizkostVO § 9 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23; BGB § 242; HeizkostVO § 9 a Abs. 1
    Korrektur der Jahresabrechnung wegen Messfehlern; Anforderungen an die Heizkostenverteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhaftes Messgerät: Jahresabrechnung im Zweitbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässiger Zweitbeschluss über Heizkostenabrechnung

Verfahrensgang

  • AG Oberhausen - 10 II 70/97
  • LG Duisburg - 21 T 196/98
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1541
  • NZM 2000, 875
  • ZMR 2000, 475
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99
    Allerdings kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkung des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197, 200).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Die Beschlußkompetenz wächst der Mehrheit auch nicht dadurch zu, daß ein in angemaßter Kompetenz gefaßter Beschluß bestandskräftig wird und der Beschlußgegenstand damit zukünftig dem Mehrheitsprinzip unterfällt (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2000, 875, 876).
  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 264/19

    Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz

    Vielmehr lässt sich die Vergleichbarkeit der (anderen) Räume abhängig von den Einzelfallumständen anhand unterschiedlicher objektiver Merkmale, beispielsweise der Bausubstanz, Konstruktion, Lage, Größe oder Nutzungsart (vgl. hierzu BeckOK-Mietrecht/Pfeifer, Stand: 1. August 2021, § 9a HeizkostenV Rn. 40 f.; BeckOGK-HeizkostenV/Drager, Stand: 1. Juli 2021, § 9a Rn. 16; Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 9a Rn. 43; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZWE 2000, 368, 369) hinreichend feststellen, ohne dass dabei eine Vergleichbarkeit hinsichtlich sämtlicher Merkmale gegeben sein müsste.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Allerdings kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG verlangen, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (vgl. BGHZ 113, 197; OLG Köln NZM 2002, 454; OLG Saarbrücken WuM 1998, 243; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 130; ZWE 2000, 368).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass durch den abändernden Beschluss etwaige tatsächliche Vorteile erhalten bleiben müssen, die ein Wohnungseigentümer nach dem Erstbeschluss gehabt hätte (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2000, 368; OLG Saarbrücken WE 1998, 69).

  • LG Düsseldorf, 18.12.2013 - 25 S 78/13

    Umfang der Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage für das

    Zwar ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der denselben Gegenstand wie ein früherer Beschluss betrifft und die durch diesen Erstbeschluss getroffene Regelung ändert, als abändernder Zweitbeschluss grundsätzlich zulässig, so auch in Bezug auf die Genehmigung einer Jahresabrechnung (vgl. nur Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2000, - 3 Wx 414/99 -).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass durch den abändernden Beschluss etwaige tatsächliche Vorteile erhalten bleiben müssen, die ein Wohnungseigentümer nach dem Erstbeschluss gehabt hätte (Saarländisches OLG WE 1998, 69; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2000, - 3 Wx 414/99).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    In derartigen Fällen ist es interessegerecht (vgl. § 9a Abs. 1 HeizkostenV; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1541), den Energieverbrauch auf der Grundlage des Verbrauchs der betreffenden Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen zu ermitteln.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06

    Zur Bestandskraft einer unrichtigen Heizkostenabrechnung nach unterlassener

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die beschlossene Jahresabrechnung auf einem erst nach Bestandskraft erkannten Fehler der Messeinrichtung beruht (vgl. Senat NZM 2000, 875; Staudinger/Bub WEG (2005) § 21 Rdz. 112).
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Da der aus sog. Lagenachteilen tatsächlich resultierende Wärmemehrbedarf sich angesichts der Vielzahl der relevanten Einflussfaktoren weitgehend einer Objektivierung entzieht, zumal einer längerfristigen (Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf NZM 2000, 875, 876; Kreuzberg/Wien. Hdb. der Heizkostenabrechnung, 2001, S.139f), kann hieraus nicht gefolgert werden, dass die Eigentümergemeinschaft schlechthin verpflichtet ist, bei der Wahl des Verteilungsmaßstabs im Rahmen des § 7 Abs. 1 HeikostenV auf das Vorhandensein von Lagenachteilen Rücksicht zu nehmen.
  • OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 298/04

    Mindestbeheizung einer Wohnung

    Sie beruhen primär auf den baulichen Gegebenheiten, wobei der tatsächliche Umfang der Wärmeübertragung zudem angesichts der Vielzahl der relevanten Faktoren (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NZM 2000, 875, 876) mit einem vertretbaren Aufwand kaum objektivierbar sein dürfte.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

    Die Beschlusskompetenz wächst der Mehrheit selbst dann nicht zu, wenn ein in angemaßter Kompetenz gefasster Beschluss bestandskräftig wird und der Beschlussgegenstand damit zukünftig dem Mehrheitsprinzip unterfällt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. März 2000 - 3 Wx 414/99, NZM 2000, 875, 876).
  • AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12

    Nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist ungültig!

    Stellt sich aber nach einem bestandskräftig beschlossenen Umlageschlüssel heraus, dass eine ordnungsgemäße Erfassung des Verbrauchs nicht gewährleistet ist, so ist die Abrechnung entsprechend zu korrigieren (vgl. für den Fall einer bereits bestandskräftig beschlossenen Jahresabrechnung OLG Düsseldorf, WuM 2000, 324).
  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 91/11

    Verbrauchsmessung ungenau: Jahresabrechnung ungültig!

  • LG Berlin, 02.07.2010 - 85 S 47/10

    WEG: Änderung der Kostenverteilung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit

  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 132/10

    Heizkostenabrechnung

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