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   OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98   

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https://dejure.org/1998,5608
OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98 (https://dejure.org/1998,5608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1998 - 3 Wx 418/98 (https://dejure.org/1998,5608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 3 Wx 418/98 (https://dejure.org/1998,5608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Balkon; Teilungserklärung; Sondereigentum; Instandsetzungskosten; Sanierungskosten; Kostenumlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; WEG §§ 5 Abs. 2 16 Abs. 2
    Umfang der Zuweisung von Balkonteilen in Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98
    und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist; dabei ist auf den Wortlaut und den objektiven Sinn der im Grundbuch eingetragenen Erklärung abzustellen, so wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (Senat NJW-RR 1998, 515 mit Nachw.).

    Die Sondereigentumsfähigkeit erstreckt sich indes im Wesentlichen auf den Balkonraum und erfaßt nicht konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile von Balkonen (vgl. § 5 Abs. 2 WEG ; Senat NJW-RR 1998, 515, 516; Staudinger-Rapp WEG 12. Auflage 1997 § 5 Rdz. 25; Niedenführ/Schulze WEG 4. Auflage 1997 § 5 Rdz. 15).

    b) Die Teilungserklärung trifft keine Regelung über die Verpflichtung zur Kostentragung und bestimmt - anders als in dem vom OLG Hamm (WE 1997, 152, 153) entschiedenen Fall (vgl. auch Senat, NJW-RR 1998, 515, 516) - auch nicht, daß den Eigentümern der Wohnungen, denen die Balkone zugeordnet sind, Reparatur- und Instandsetzungsverpflichtungen und damit letztlich die Kosten für die Unterhaltung selbst der Teile der Balkone zur Last fallen sollen, die ihnen nicht als Sondereigentum zuordnungsfähig sind (dort: "ab Oberkante der Rohdecke", also auch für die Isolierung).

  • OLG Hamm, 22.08.1991 - 15 W 166/91

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Außenfenstern; Umdeutung einer unwirksamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1998 - 3 Wx 418/98
    Deshalb stellt sich auch nicht die Frage, ob im Wege der Umdeutung (§ 140 BGB ) anzunehmen ist, daß bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Zuordnung der gesamten Bausubstanz der Balkone zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers jedenfalls dessen Verpflichtung zur Instandsetzung und einer hieraus abgeleiteten Kostentragung auch für die als Gemeinschaftseigentum anzusehenden Balkonteile gewollt sein würde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 148, 149).
  • OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05

    Haftung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage bei schuldhaft unterlassenen

    Das Landgericht hat festgestellt, dass eine Schadensverursachung durch Teile des Gemeinschaftseigentums in Betracht kam, zu dem jedenfalls die Balkonisolierung sowie alle konstruktiven und der Sicherheit des Gebäudes dienenden Bauteile der Balkone gehören (OLG Düsseldorf NZM 1999, 507; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Auch die konstruktiven und der Sicherheit des Gebäudes dienenden Bauteile der Balkone (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 34 Wx 116/06 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Wx 418/98 - WuM 1999, 349) und die die Gebäudegestaltung beeinflussende Balkonplatte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1988 - 26 U 57/88 - ZMR 1989, 98) und die Balkonbrüstung (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 1998 - 2Z BR 144/98 - WuM 1999, 641) und das Geländer (vgl. Bärmann/Pick, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 19. Auflage 2010, § 5 WEG Rn. 13) zählen zum Gemeinschaftseigentum.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Verbot der Änderung von

    Der Wartungsnachteil bezüglich dieses der Konstruktion und der Sicherheit des Gebäudes dienenden, nicht sondereigentumsfähigen und daher dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnenden (vgl. Senatsbeschluss - 3 Wx 418/98 - vom 21.12.1998 OLGR 1999, 352) Bauteils der Balkone und ein daraus resultierender Mehraufwand der Gemeinschaft sind als Folge eines nach § 4 Nr. 1 der Teilungserklärung und § 13 Abs. 1 WEG erlaubten Gebrauchs des Sondereigentums - bis zur vorliegend nicht tangierten Grenze des Missbrauchs bzw. des treuwidrigen Gebrauchs - hinzunehmen.
  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

    Sofern § 3 Ziff 1 b) der Teilungserklärung unter anderem bestimmt, dass Einrichtungen und Anlagen, die sich außerhalb des Sondereigentums befinden, ebenfalls Gegenstand des Sondereigentums sind, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch, sondern nur dem Sondereigentum zu dienen bestimmt sind, kann sich dies im Übrigen nur auf den Balkon/Dachterrassenraum und nicht auf konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile beziehen, da ansonsten keine Sondereigentumsfähigkeit besteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2020 - 11 S 46/19 mit Anmerkung Schneidenbach, MietR 22/2020; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.1998 - 3 Wx 418/98; OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 - NZM 2007, 369; - 11 S 46/19).
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