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   OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 3 Wx 444/94   

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OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 3 Wx 444/94 (https://dejure.org/1994,11056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.1994 - 3 Wx 444/94 (https://dejure.org/1994,11056)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 3 Wx 444/94 (https://dejure.org/1994,11056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 104
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 160/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde: Pflicht

    Zum anderen dienen die Vorschriften zusammen mit denen in § 62 GBO dazu, die Übereinstimmung zwischen dem Inhalt des Grundbuchs und dem Inhalt des Grundschuldbriefs sicherzustellen (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1995, 104).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2018 - 20 W 309/17

    Grundbuch: Pflicht zur Vorlage des Grundschuldbriefs

    Außerdem bedarf es der Vorlage auch zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Brief, welche nach § 62 GBO vorgeschrieben und deshalb geboten ist, weil sich ein Erwerber der Grundschuld gegenüber dem richtigen Grundbuch nicht auf den abweichenden Inhalt des Briefes berufen kann (BGH Beschluss vom 07.02.2013 - V ZB 160/12 -, juris Rz. 6; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104; KEHE- Volmer , Grundbuchrecht, 7. A., § 41 Rz. 6; Demharter, aaO, § 41 Rz. 1, § 62 Rz. 1).
  • OLG München, 17.08.2011 - 34 Wx 170/11

    Grundbucheintragung: Verzicht auf die Vorlage des Briefs für eine Vormerkung zur

    Ausnahmen von der Vorlagepflicht sind nur im engsten Umfang zugelassen; die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sind einer analogen, im Sinne einer ausdehnenden, Anwendung nicht zugänglich (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104).

    12 3. Etwas anderes kann sich auch nicht aus tatsächlichen Schwierigkeiten ergeben, die mit der Beschaffung des Briefs verbunden sind (vgl. OLG Karlsruhe DNotZ 1926, 261/262; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 205/206; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104; Demharter § 41 Rn. 7; Meikel/Bestelmeyer GBO 10. Aufl. § 41 Rn. 40).

  • OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 4/10

    Grundbuchverfahren: Pflicht zur Vorlage des Grundschuldbriefs zur Eintragung

    Ausnahmen von der Vorlagepflicht sind nur im engsten Umfang zugelassen; die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sind einer analogen, im Sinne einer ausdehnenden, Anwendung nicht zugänglich (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104).

    c) Etwas anderes kann sich auch nicht aus tatsächlichen Schwierigkeiten ergeben, die mit der Beschaffung des Briefs verbunden sind (vgl. OLG Karlsruhe aaO.; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 205; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104; Demharter § 41 Rn. 7; Meikel/Bestelmeyer § 41 Rn. 40).

  • OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19

    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem

    Soweit § 41 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht als zwingende, sondern als Ordnungsvorschrift gefasst ist, bedeutet das nicht etwa, dass das Grundbuchamt nach freiem Belieben von der Vorlage absehen kann, sondern stellt lediglich klar, dass eine vom Grundbuchamt ohne Vorlage des Briefes vorgenommene Eintragung im Grundbuch deren Wirksamkeit nicht berührt, sofern die sachliche Legitimation des Betroffenen zur Zeit der Eintragung tatsächlich bestand (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juli 1994 - 3 Wx 444/94 -, Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 15 W 104/02 -, Rn. 12, juris).
  • KG, 30.10.2007 - 1 W 171/07

    Wert der Beschwerde gegen die Zurückweisung nach § 16 Abs. 2 GBO verbundener

    Deshalb wird für diesen Fall die Auffassung vertreten, dass es gerechtfertigt ist, im Einzelfall nur einen nach dem Gewicht der mit der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandung zu bemessenden Teil des Beziehungswertes als Geschäftswert anzusetzen (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1995, 104 f. m.w.N.).
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