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   OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00   

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https://dejure.org/2000,4473
OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilungserklärung; Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluß; Änderung; Hausgeld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrheitsbeschluß; Teilungserklärung; Abänderung; Zahlung; Hausgeld; Fälligkeit; Vorfälligkeitsbeschluß

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Abänderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss hinsichtlich der Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des Hausgeldes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 88
  • NZM 2000, 666
  • FGPrax 2000, 140
  • ZMR 2000, 553
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die Wohnungseigentümer können gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Angelegenheiten der Gemeinschaftsgrundordnung nur durch allseitige Vereinbarung regeln; demgegenüber können sie durch Mehrheitsbeschluss Regelungen über das der Gemeinschaftsordnung nachrangige Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander treffen, insbesondere über die Ausgestaltung des ordnungsgemäßen Gebrauchs und die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BGH NJW 1991, 2637 ).

    Eine Abänderung dieser Bestimmung betrifft das gemeinschaftliche Grundverhältnis der Wohnungseigentümer; die Angelegenheit wird auch nicht deswegen zu einer der Verwaltungstätigkeit zuzurechnenden Maßnahme, weil sie der laufenden und gesicherten Liquidität der Wohnungseigentümergemeinschaft dient (vgl. BGH NJW 1991, 2637, 2638 ).

    Bloße Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte rechtfertigen keine Erweiterung der Kompetenzen der Gemeinschaft (vgl. BGH NJW 1991, 2637, 2638 ).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1994 - 3 Wx 502/93

    Grundsatz der mündlichen Verhandlung im Wohnungseigentumsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Frage, ob durch einen derartigen Mehrheitsbeschluss in den Kernbereich des Wohnungseigentums oder das Grundverhältnis eingegriffen wird und dieser deshalb, auch wenn er nicht angefochten worden ist, wegen fehlender Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft nichtig ist ( vgl. Wenzel, Festschrift für Hagen, S. 231, 240; Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 136; Senatsbeschluss vom 4.2.2000 3 Wx 448/99; Senat ZMR 1998, 712; NJW-RR 1994, 1426 ), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Frage, ob durch einen derartigen Mehrheitsbeschluss in den Kernbereich des Wohnungseigentums oder das Grundverhältnis eingegriffen wird und dieser deshalb, auch wenn er nicht angefochten worden ist, wegen fehlender Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft nichtig ist ( vgl. Wenzel, Festschrift für Hagen, S. 231, 240; Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 136; Senatsbeschluss vom 4.2.2000 3 Wx 448/99; Senat ZMR 1998, 712; NJW-RR 1994, 1426 ), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
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