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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06   

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https://dejure.org/2006,5188
OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen des Nachlassgerichts betreffend die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Entlassung des Testamentsvollstreckers im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Judicialis

    BGB § 2215; ; BGB § 2224; ; BGB § 2227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2215 § 2224 § 2227
    Entlassung mehrerer eingesetzter Testamentsvollstrecker wegen grober Pflichtverletzung bei nicht ordnungsgemäßer Erstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).

    Nur auf seiner Grundlage können die Erben die ihnen verbliebenen Kontrollrechte ausüben (allgemeine Auffassung, MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2215 Rn. 1; Staudinger/Reimann, 13. Aufl., § 2215 Rn. 4; BayObLG FamRZ 1998, 325).

    Diese Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde, wie eingangs ausgeführt, nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 1998, 325).

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Denn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlassgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz kann die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholen (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100; BayObLGR 1998, 43; Keidel/Kuntze/Winkler/Armelung, 14. Aufl., § 12 Rn. 150).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Die dabei angestellten rechtlichen Erwägungen treffen zu und entsprechen der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. ausführlich Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 U 168/03 -, dort S. 12 bis 15) und dem Schrifttum (vgl. z. B. MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2225 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Nur auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses können die Erben die ihnen verpflichteten Kontrollrechte wirksam ausüben (Senat, B. v. 24.1.2012 - 3 Wx 141/11 - , Ziff. II. 1.; Senat, B. v. 8.6.2006 - 3 Wx 64/05 und 65/05 -, FamRZ 2007, 307, 308; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2215 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2006 (3 Wx 64/05 und 65/06 = OLGR 2006, 634 f. = FamRZ 07, 307; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 3) eine grobe Pflichtverletzung darin gesehen, dass die beiden dortigen Testamentsvollstrecker kein gemeinschaftliches Nachlassverzeichnis vorgelegt hatten.

    Eine grobe Pflichtverletzung iSd § 2227 BGB setzt weiter voraus, dass die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, Beschluss vom 8. Juni 2006, 3 Wx 64/05 und 3 Wx 65/06 S. 24 - insoweit nicht veröffentlicht -).

  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-3 Wx 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5410
OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-3 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,5410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2005 - I-3 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,5410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2005 - I-3 Wx 64/05 (https://dejure.org/2005,5410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Teilungserklärung für eine Mehrhausanlage im Hinblick auf eine Abbedingung der Vorschrift über besondere Aufwendungen; Grenze für den durch die Teilungserklärung eröffneten Gestaltungsspielraum; Fall einer baulichen Veränderung; Beurteilung des ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; BauO NW § 12 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1 § 14 Nr. 1; BauO NW § 12 Abs. 1
    Abbedingung des § 21 Abs. 1 WEG in Teilungserklärung für Wohnungseigentumsanlage (hier: Änderung der Fassadengestaltung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 290 II 9/03
  • LG Düsseldorf - 25 T 529/04
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-3 Wx 64/05

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 60/00

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen unnormaler Postlaufzeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05
    Bei der Auslegung von im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen von Wohnungseigentümern gemäß §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG sei wie bei der Auslegung von anderen Grundbucherklärungen und Eintragungen auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegender Bedeutung der Erklärung ergebe [BayObLG ZMR 2001, 362f; BayObLG ZMR 2000, 234 f.].

    In einem solchen Fall könne eine bauliche Veränderung nach § 15 Abs. 3 WEG dann abgewehrt werden, wenn sie gegen nachbarrechtliche Normen des Privatrechts bzw. des öffentlichen Rechts verstoße, soweit letztere den Schutz des einzelnen Wohnungseigentümers bezweckten [BayObLG ZMR 2001, 362f; BayObLG ZMR 2000, 234f.].

  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05
    Als Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG sei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen [BayObLG NJW-RR 1994, 1169], die jedoch konkret und objektiv feststellbar sein müsse.
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05
    Hierbei ist die Schwelle eher niedrig abzusetzen (BVerfG ZMR 2005, 634 mit Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06

    Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte

    Zwar bedeutet dies nicht, dass dieser erweiterte Gestaltungsspielraum keinerlei Einschränkungen unterliegen würde, verunstaltende bauliche Veränderungen sind jedenfalls nicht erlaubt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 142, 144, vom Landgericht bereits zitiert).
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