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   OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13   

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OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bedeutet eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Testament auch automatisch eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Schlusserbeneinsetzung bei Berliner Testament

Verfahrensgang

  • AG Grevenbroich - 6 VI 234/11
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 837
  • MDR 2014, 728
  • FGPrax 2014, 118
  • FamRZ 2014, 1231
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).

    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).

    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).

  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Anwendbarkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Deshalb kann hier dahinstehen, wie sich ein solcher Wille dokumentieren müsste, ob es etwa hierzu stets einer Andeutung im Erbvertrag bedürfte (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    Hinsichtlich der sogen. Pflichtteilsstrafklausel ist deshalb allgemein in Rspr. und Lit. anerkannt, dass diese zumindest Ansatzpunkt für die Auslegung des Testamentes im Sinne der Schlusserbeneinsetzung sein und jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine solche Auslegung rechtfertigen kann (vgl. u. a. BayObLG a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O; OLG München, Beschl. vom 23.2.2015 - 31 Wx 459/14, ErbR 2015, 222, Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.1.2014 - I-3 Wx 64/13, ErbR 2014, 446 Rn. 25; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage, § 2269 Rn. 24).
  • OLG Köln, 05.02.2015 - 7 U 115/14

    Voraussetzungen der Geltendmachung des Pflichtteils durch den bedingten Nacherben

    Eine solche gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder gerichtete Sanktionsklausel kann nach den Umständen bei fehlender ausdrücklicher Formulierung im Übrigen als bindende Schlusserbeneinsetzung auszulegen sein (vgl. etwa OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.01.2014 3 Wx 64/13 zitiert nach juris Rdnr. 25).
  • OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

    Denn mit einer Verwirkungsklausel möchten Ehegatten ihre Kinder im Grundsatz lediglich enterben, dagegen ist die Annahme, dass die Kinder als Schlusserben bedacht seien sollen, nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Reymann, MittBayNot 2011, 411 in Anmerkung zu OLG Frankfurt mit BayNot 2012, 409 und OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 841; siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 837 unter II .2. b. aa. (b)).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - 3 Wx 65/17

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Umstritten ist, ob allein aus einer Pflichtteilsstrafklausel auf eine Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge geschlossen werden kann oder ob, um diesen Schluss zu ermöglichen, weitere Umstände, sei es im Gesamtzusammenhang der Testamentsurkunde, sei es außerhalb ihrer, hinzutreten müssen (dazu: BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.05.2018, § 2269 Rdnr. 22 und § 2084 Rdnr. 47; MK-Musielak, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2269 Rdnr. 14; Senat, FamRZ 2014, 1231 f; jeweils m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines

    Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700).
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