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   OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06, 3 X 6/06, 3 X 7/06, 3 X 10/06, 3 X 13/06   

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https://dejure.org/2006,5943
OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06, 3 X 6/06, 3 X 7/06, 3 X 10/06, 3 X 13/06 (https://dejure.org/2006,5943)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.07.2006 - 3 X 3/06, 3 X 6/06, 3 X 7/06, 3 X 10/06, 3 X 13/06 (https://dejure.org/2006,5943)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 3 X 3/06, 3 X 6/06, 3 X 7/06, 3 X 10/06, 3 X 13/06 (https://dejure.org/2006,5943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prüfung der vorgebrachten Beschwerdegründe bei begehrter vorläufiger Zulassung zu einem Studium im Eilrechtsschutzverfahren; Gebot einer möglichst gleichmäßigen Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten; Vorhandensein von Studienplätzen außerhalb der ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote,

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Letztlich beruhen die der Prognose zugrundezulegenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 0.210107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

    Während einige Gerichte den Ansatz einer Betreuungsrelation von g = 180 nicht (mehr) für gerechtfertigt halten und einen Vorlesungsvorwegabzug praktizieren VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist, legen andere Gerichte die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde, unter Zusammenrechnung der Zulassungszahlen von Human- und Zahnmedizin OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris, oder rechnen generell mit einer Gruppengröße von g = 250, die aus einer gewichteten Jahresaufnahmequote der Universitäten mit jährlichen und mit semesterlichem Studienbeginn abgeleitet wird OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, zitiert nach Juris.

    Denn letztlich ändert dieses Anliegen des Normgebers nichts an der Organisationsbefugnis der Antragsgegnerin, die ihr es ermöglicht, die für den ersten Studienabschnitt festgelegten Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinische Medizin vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 NC 59/04 -, das darauf hinweist, dass auch nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄAppO in der Fassung vom 21.12.1989 - Abschnitt I Nrn. 7-9 - die Seminare klinische Bezüge aufweisen sollten.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Auch das Gebot einer möglichst gleichmäßigen Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten rechtfertigt es nicht, den Umstand, dass in anderen Bundesländern - gegebenenfalls einhergehend mit einer generellen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte - eine höhere Anzahl von Lehrverpflichtungsstunden vorgeschrieben wird, zum Anlass zu nehmen, auch im Saarland abweichend von den geltenden Bestimmungen der Lehrverpflichtungsverordnung eine höhere als die bisherige Lehrverpflichtung für Professoren und andere Lehrpersonen festzulegen und so auf dem "Umweg" über das Kapazitätsrecht eine höhere Arbeitszeit allein für diese Stellengruppen einzuführen vgl. im Übrigen BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 39/84 - NVwZ 1985, 576; Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360, wonach der Wissenschaftsverwaltung ein Bewertungsvorrecht bei der Bestimmung der Angemessenheit der Lehrverpflichtung zuzubilligen ist.

    Angesichts der Bedeutung, die dem Stellenprinzip als tragendem Grundsatz des Kapazitätsrechts beizumessen ist, bedarf es einer Kapazitätserfassung, die das vorhandene Ausbildungspotential nach generellen Merkmalen typisierend erfasst und nicht zu einer konkreten Ermittlung der tatsächlichen Lehrbelastung der einzelnen die Lehreinheiten bildenden Stellen nötigt vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360, zitiert nach Juris.

    Diese Zweckbestimmung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter rechtfertigt danach die Bildung einer eigenen Stellengruppe vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Der Umfang der Überprüfung in Beschwerdeverfahren ist auch in Verfahren der vorliegenden Art auf die rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgebrachten Beschwerdegründe beschränkt (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO), vgl. zum Beispiel Bader u.a., VwGO, 3. Auflage 2005, § 146 Rdnr. 34; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 -, zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, wobei insoweit auch neue Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen sind, die fristgerecht vorgebracht werden VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, zitiert nach Juris.

    Diese Bestimmung normiert das so genannte abstrakte Stellenprinzip, das grundsätzlich unabhängig von vertraglichen Individualabreden und der tatsächlichen Besetzung der Stelle die dienstrechtlich festgelegte Lehrverpflichtung einer Lehrperson bestimmt, die einer konkreten, zuvor gebildeten Stellengruppe angehört vgl. zum Beispiel OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 - zitiert nach Juris.

    auch OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris, Juris Rdnr. 5, wo generell von der Möglichkeit einer Weiterqualifikation (insbesondere Promotion oder Habilitation) die Rede ist.

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    In der Rechtsprechung wird, soweit ersichtlich, der Umfang der Vorlesungen in der Weise ermittelt, dass von dem gemeinschaftsrechtlich für das Medizinstudium vorgegebenen Ausbildungsumfang von 5500 Stunden zunächst der Aufwand für das Praktische Jahr (§ 3 ÄAppO) von 1920 Stunden sowie die Kleingruppenveranstaltungen des ersten Studienabschnitts im Umfang von 784 Stunden und des zweiten Studienabschnittes (868 Stunden, davon 476 Stunden Unterricht am Krankenbett, §§ 27 Abs. 1 Satz 7, 2 Abs. 3 Satz 10 ÄAppO) zum Abzug gebracht wird vgl. zum Beispiel die ausführliche Darstellung bei VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 44, dass als Gesamtzeitfaktor offenbar aufgrund eines Schreibversehens 5000 Stunden nennt.

    Demgegenüber legen andere Gerichte der Bestimmung des Curricularanteils der Vorlesungen nach wie vor die Betreuungsrelation von g = 180 zugrunde vgl. zum Beispiel OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlich; OVG Münster, Beschluss vom 6.3.2006 - 13 S 51/06 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Während einige Gerichte den Ansatz einer Betreuungsrelation von g = 180 nicht (mehr) für gerechtfertigt halten und einen Vorlesungsvorwegabzug praktizieren VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist, legen andere Gerichte die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde, unter Zusammenrechnung der Zulassungszahlen von Human- und Zahnmedizin OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris, oder rechnen generell mit einer Gruppengröße von g = 250, die aus einer gewichteten Jahresaufnahmequote der Universitäten mit jährlichen und mit semesterlichem Studienbeginn abgeleitet wird OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, zitiert nach Juris.

    Demgegenüber legen andere Gerichte der Bestimmung des Curricularanteils der Vorlesungen nach wie vor die Betreuungsrelation von g = 180 zugrunde vgl. zum Beispiel OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlich; OVG Münster, Beschluss vom 6.3.2006 - 13 S 51/06 -.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Während einige Gerichte den Ansatz einer Betreuungsrelation von g = 180 nicht (mehr) für gerechtfertigt halten und einen Vorlesungsvorwegabzug praktizieren VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist, legen andere Gerichte die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde, unter Zusammenrechnung der Zulassungszahlen von Human- und Zahnmedizin OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris, oder rechnen generell mit einer Gruppengröße von g = 250, die aus einer gewichteten Jahresaufnahmequote der Universitäten mit jährlichen und mit semesterlichem Studienbeginn abgeleitet wird OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, zitiert nach Juris.

    Denn letztlich ändert dieses Anliegen des Normgebers nichts an der Organisationsbefugnis der Antragsgegnerin, die ihr es ermöglicht, die für den ersten Studienabschnitt festgelegten Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinische Medizin vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 NC 59/04 -, das darauf hinweist, dass auch nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄAppO in der Fassung vom 21.12.1989 - Abschnitt I Nrn. 7-9 - die Seminare klinische Bezüge aufweisen sollten.

  • OVG Hamburg, 22.12.2004 - 3 Nc 59/04

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Denn letztlich ändert dieses Anliegen des Normgebers nichts an der Organisationsbefugnis der Antragsgegnerin, die ihr es ermöglicht, die für den ersten Studienabschnitt festgelegten Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinische Medizin vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 NC 59/04 -, das darauf hinweist, dass auch nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄAppO in der Fassung vom 21.12.1989 - Abschnitt I Nrn. 7-9 - die Seminare klinische Bezüge aufweisen sollten.

    Ferner kann für die vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren nicht angenommen werden, dass in die Berechnung der Kapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin den CAp dieser Lehreinheit mindernde Dienstleistungen der Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin einzustellen sind, die durch Aktivierung nicht erfüllter Lehrverpflichtungen von Lehrpersonen der letztgenannten Lehreinheit zu bestreiten sind vgl. in diesem Zusammenhang OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, das eine dahingehende Verpflichtung zur Ausschöpfung der Kapazität für das Verhältnis Vorklinischer zu Klinisch-Praktischer Lehreinheit in den Raum stellt.

  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Der Senat sieht daher keinen Grund, unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten in eine Prüfung einzutreten, ob die in den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen getroffenen Befristungsabreden arbeitsrechtlich wirksam sind, solange keine der Vertragsparteien die unbefristete Dauer des Beschäftigungsverhältnisses geltend macht und eine entsprechende (arbeits-)gerichtliche Feststellung getroffen ist, zumal der Grund für die geringere Lehrverpflichtung des befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiters - wie bereits angesprochen - nicht der eher formale Aspekt der Befristung, sondern die Ermöglichung einer wissenschaftlichen Qualifizierung durch Einräumung von Zeit für eigenständige wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung ist vgl. zum Aspekt der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristungsabrede durch den Stelleninhaber auch VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 u.a. -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.

    Hierzu gehören Drittmittelstellen nicht soweit ersichtlich allgemeine Auffassung, vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2005 - 3 NC 75/05 - OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 Ce 04.11143, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2000 - NC 9 S 39/99

    Hochschulzulassung: Medizin - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Beides rechtfertigt es, die Mitwirkung der staatlichen Aufsichtsbehörde bei der Ermittlung und Festsetzung der kapazitätsbestimmenden Parameter gegenüber der für andere Studiengänge gültigen Regel des § 4 KapVO vorzuverlagern, um die Einhaltung der Kapazitätsermittlungsnormen sicherzustellen und neben den Vorstellungen der Hochschulen auch den Interessen der Studienplatzbewerber angemessen Geltung zu verschaffen vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.2.2000 - NC 9 S 39/99 -, zitiert nach Juris.

    dazu, dass die Aufteilungsentscheidung auch die weitere Aufteilung auf den jeweiligen Eigenanteil und auf den Fremdanteil der Lehreinheit Vorklinische Medizin umfassen soll, VGH Mannheim, Urteil vom 15.2.2000, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
    Der Umfang der Überprüfung in Beschwerdeverfahren ist auch in Verfahren der vorliegenden Art auf die rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgebrachten Beschwerdegründe beschränkt (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO), vgl. zum Beispiel Bader u.a., VwGO, 3. Auflage 2005, § 146 Rdnr. 34; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 -, zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, wobei insoweit auch neue Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen sind, die fristgerecht vorgebracht werden VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, zitiert nach Juris.

    Hierzu gehören Drittmittelstellen nicht soweit ersichtlich allgemeine Auffassung, vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2005 - 3 NC 75/05 - OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 Ce 04.11143, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 39.84

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kultusminister - Lehrdeputate -

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • VGH Bayern, 11.04.2003 - 7 CE 02.10107
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Im Anschluss an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - erfolgte eine Korrektur der Kapazitätsberechnung.

    Ebenfalls dieser Lehreinheit zugeordnet waren die Hälfte des aufgrund der Schwerbehinderung der Stelleninhaberin um 18 % (§ 12 LVVO) verminderten Lehrdeputats der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin W. (16 DS - 18 % = 13, 12 DS : 2) = 6,56 DS vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - S. 32 und etwas mehr als die Hälfte der Lehrverpflichtung des akademischen Oberrats Dr. S. (8 von insgesamt 14 DS).

    Nach dem Ausscheiden des akademischen Oberrats Dr. S. ist dessen der Lehreinheit Vorklinische Medizin zugeordnetes Deputat durch das Deputat einer im vollen Umfang dieser Lehreinheit zur Verfügung gestellten Stelle einer befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Dr. H.) im Umfang von 4 DS sowie im Übrigen durch entsprechende Exporte der Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin und ab dem WS 2005/2006 durch Lehraufträge der Vorklinik bestritten worden vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -.

    Sie machen geltend, der Senat hätte in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - betreffend die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 - die Zuordnung der Stellen des Faches Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Humanmedizin nicht offen lassen und sich auf die Wahrung der Bilanzierungssymmetrie bei den von Lehrpersonen der Biophysik bestrittenen Lehrveranstaltungen im vorklinischen Ausbildungsabschnitt beschränken dürfen.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Da zudem die Frage der Zuordnung der Stellen der Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Medizin erstmals im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und damit nach Erstellen der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2006/2007 aufgeworfen worden ist, sieht der Senat (jedenfalls derzeit) keinen Grund, die unterbliebene normative Zuordnung dieser Stellen mit einer gerichtlichen Zuordnung zur Lehreinheit Vorklinische Medizin zu "sanktionieren", für deren sachliche Berechtigung eher wenig spricht.

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausführlich mit der Frage der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter auseinandergesetzt.

    Bei den in der "Stellenbesetzungsliste für das wissenschaftliche Personal", Stand 1.3.2006 und 1.1.2007 - vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren - aufgeführten befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich weitgehend um diejenigen, die in den Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung zum WS 2005/2006 im Sommer 2006 Erklärungen zu ihrer wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung abgegeben haben, wobei nochmals hervorzuheben ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - (S. 28) anknüpfend an die §§ 53 Abs. 2 HRG, 37 Abs. 3 Satz 3 SUG, in denen außer von der Vorbereitung der Promotion auch ganz allgemein von der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen die Rede ist, die Vorbereitung von Promotion und Habilitation nicht die einzigen Gründe sind, die die Eröffnung der Gelegenheit zur eigenständigen wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung rechtfertigen, sondern dass sich auch eine Fort- und Weiterbildung, die in der Aneignung neuer Techniken und Verfahrensweisen mit dem Ziel der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen besteht, als Grundlage für die Fortsetzung einer wissenschaftlichen Karriere - unter Umständen an anderen Universitäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen - im Rahmen der Zweckbestimmung der für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter gewidmeten Stellen hält.

    Sie führen aus, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - nicht mit den Rechtsgrundlagen der so genannten Drittmittelforschung auseinandergesetzt.

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausgeführt, sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapVO für die Berechnung des Lehrangebotes alle Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen.

    Das Verwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - prinzipiell gebilligt, die von der Antragsgegnerin für das WS 2005/2006 zum Ansatz gebrachte Zahl von 31 Zahnmedizinstudenten indes mit Blick auf eine entsprechende von dem Abteilungsleiter des Studierendensekretariats L. unter dem 22.12.2006 abgegebene eidesstattliche Versicherung, wonach im WS 2005/2006 lediglich 30 Zahnmedizinstudenten im ersten Fachsemester immatrikuliert waren, um 1 und dementsprechend auf den Exportanteil in den Studiengang Zahnmedizin nach Vornahme von Abzügen für Doppelstudenten und "ersparte Lehre" von 12, 20913 DS auf 11, 7758 DS reduziert.

    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - zur Berechnung des Exports in den Studiengang Zahnmedizin soweit hier wesentlich ausgeführt:.

    Zum Export der Lehreinheit Vorklinische Medizin in den Studiengang Pharmazie hat der Senat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - soweit hier wesentlich ausgeführt (S. 41):.

    Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass die Antragsgegnerin und ihr unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - folgend das Verwaltungsgericht bei der Ermittlung der Lehrnachfrage den Curricularanteil der Vorlesungen unter Zugrundelegung einer Gruppengröße von g = 180 bestimmt haben.

    Von diesen 246 Studienplätzen wurden zunächst die normativ festgesetzten 223 sowie im Anschluss an eine Änderung der Kapazitätsberechnung unter Berücksichtigung der Gründe des erst nach ihrer Erstellung ergangenen Senatsbeschlusses vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - von der Antragsgegnerin weitere 12 vergeben, so dass während des erstinstanzlichen Verfahrens im ersten Fachsemester insgesamt 235 Studierende eingeschrieben waren vgl. eidesstattliche Versicherung des Abteilungsleiters des Studierendensekretariats der Antragsgegnerin L. vom 5.1.2007, vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - m.w.N.

    In diesem Zusammenhang ist zu dem von einigen Antragstellern erneut thematisierten "Entdeckerprivileg" zu bemerken, dass sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts in seinem den Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - mit der Frage der Zubilligung eines solchen "Privilegs" ausführlich befasst und sie - zusammenfassend - dahin beantwortet hat, dass sich ein "Entdeckerprivileg" allenfalls als Folge der Anwendung der Regelungen des § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO ergeben kann und dass eine etwaige Forderung dahin, zusätzlich festgestellte Studienplätze nur denjenigen Rechtsmittelführern zugute kommen zu lassen, die den ergiebigsten oder pointiertesten Beitrag zu ihrer Ermittlung geleistet haben, im Ergebnis auf eine über das nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebotene hinausgehende Anhebung der Darlegungsanforderungen hinaus liefe, für die es keine Grundlage gibt.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur Vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro /Berlin.

    Der früher für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem vom Verwaltungsgericht angeführten und den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausführlich mit der Frage der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter befasst.

    In diesem Zusammenhang ist im Übrigen - ohne dass dies für den Senat entscheidungserheblich war - darauf hinzuweisen, dass die Stellenbesetzungsliste (Stand 1.3.2009) von wenigen Ausnahmen abgesehen andere befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter namentlich aufführt als diejenige, die in den Verfahren 3 X 3/06 u.a. vorgelegt wurde, was mit Gewicht darauf hindeutet, dass die - vom Normgeber mit der Befristung der Stellen angestrebte - Fluktuation bei dieser Gruppe von Lehrpersonen tatsächlich stattfindet.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat sich in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - mit der seinerzeit erhobenen Forderung nach Beteiligung von Lehrpersonen der Klinisch-Praktischen Lehreinheit an Lehrveranstaltungen, insbesondere an Seminaren mit klinischen Bezügen, auf die der in den vorliegenden Beschwerdeverfahren erhobene Einwand der Sache nach ebenfalls hinausläuft, auseinandergesetzt und in Einklang mit der von ihm angeführten, soweit ersichtlich einheitlichen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte ausgeführt, den Antragstellern (der damaligen Verfahren) sei zwar zuzugeben, dass angesichts der mit der Einführung der Lehrveranstaltungen nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO verfolgten Zielsetzungen die Einbeziehung von Lehrpersonen aus der Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin zur gewünschten Vermittlung der klinischen Bezüge sinnvoll erscheine.

    Hiervon ausgehend hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Prof. Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zum Beispiel Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -,.

    zum Beispiel Beschlüsse vom 26.10.1999 - 1 V 9/99 - und vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - S. 32, 33.

    zum Beispiel Beschlüsse vom 15.4.2004 - 3 X 18/04 - vom 17.7.2006 - 3 X 3/06.NC u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a., -17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, alle juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a., juris,.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. Hoth den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zum Beispiel Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -,.

    Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -.

    Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 - u.a., veröffentlicht bei Juris,.

    Im Klinischen Studienabschnitt, der bei der Antragsgegnerin sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden kann, werden die Vorlesungen - wie im Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - unter Anführung von Beispielen dargelegt, jedenfalls in aller Regel im Semesterturnus gehalten, wobei zu bemerken ist, dass der größere Anteil der Vorlesungen (90 SWS von 138 SWS; vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 2 X 3/06 - Seite 44) auf den Klinisch-praktischen Studienabschnitt entfällt, während für den Vorklinischen Studienabschnitt gemeinhin von 48 SWS Vorlesungen ausgegangen wird.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur Vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Dies kann auch durch Lehrpersonen der Vorklinik erfolgen, wenn diese in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen (so auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 3 X 3/06 u.a. - juris Ausdruck, Rdnr. 162; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 29; Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 7 CE 04.11041 u.a. -, juris-Ausdruck, Rdnr. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2004 - 6 D 12088/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 6).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist nämlich in dem Fall, dass bereits das Verwaltungsgericht die Durchführung eines Losverfahrens angeordnet hat, wie dies vorliegend der Fall ist, die hierbei ermittelte Losrangfolge auch bei einer Ermittlung weiterer Studienplätze im Beschwerdeverfahren maßgeblich und zwar in dem Sinne, dass an den auf den nächstliegenden Losplatz gelosten Studienbewerber, der sich noch im Beschwerdeverfahren befindet, der Studienplatz zu vergeben ist (so auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris-Ausdruck, Rdnr. 179).

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

    Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -.

    Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 - u.a., veröffentlicht bei Juris,.

    Im Klinischen Studienabschnitt, der bei der Antragsgegnerin sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden kann, werden die Vorlesungen - wie im Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - unter Anführung von Beispielen dargelegt, jedenfalls in aller Regel im Semesterturnus gehalten, wobei zu bemerken ist, dass der größere Anteil der Vorlesungen (90 SWS von 138 SWS; vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 2 X 3/06 - Seite 44) auf den Klinisch-praktischen Studienabschnitt entfällt, während für den Vorklinischen Studienabschnitt gemeinhin von 48 SWS Vorlesungen ausgegangen wird.

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1.

    Etwas anderes kann nach dieser Rechtsprechung allenfalls gelten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betreffenden Stellen in Wirklichkeit - von einzelnen Ausreißern einmal abgesehen - in einem solchen Ausmaß nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden, dass die der Typisierung zugrunde liegende Annahme, die befristet zu besetzenden Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiter seien im Regelfall der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung gewidmet, nicht gerechtfertigt ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris Rdnrn. 61) Diese Rechtsprechung besagt keineswegs, dass das Aufzeigen einer einzelnen potentiellen Unregelmäßigkeit seitens der Studienplatzbewerber von den saarländischen Verwaltungsgerichten im Vorhinein als Ausreißer gewertet und nicht zum Anlass einer Sachaufklärung genommen würde.

    Im Übrigen sei betont, dass die zum Wintersemester 2005/2006 veranlasste Sachaufklärung, anlässlich derer der Begriff "Ausreißer" verwendet wurde, gerade nicht zur Feststellung einer unzulässigen Befristung geführt hatte, sondern damals nur zu der ergänzenden Erwägung veranlasste, dass selbst unter der Prämisse, dass eine der damals 26 Befristungen unzulässig wäre, es sich um einen "Ausreißer" handeln würde, der an der grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtung nichts ändern würde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. -, amtl. Abdr. S. 17 f., und Beschluss vom 17.7.2006, a.a.O. Rdnr. 63).

    Die Einbeziehung der Bestandsentwicklung in einer weiteren Kohorte in die Ermittlung des Schwundfaktors bringe daher keine derart höhere Richtigkeitsgewähr des prognostischen Ergebnisses mit sich, dass sie von Rechts wegen zu verlangen wäre.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 149, und Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 172 unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechungspraxis) Dass diese Einschätzung rechtsfehlerhaft sein könnte, lässt sich mit dem Hinweis auf das Gebot, schwundfremde Faktoren weitgehend auszuschließen, nicht begründen.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zum Beispiel Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -,.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 13 C 93/09

    Anforderungen einen substantiierten Vortrag betreffend rechtlich beachtliche

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20

    Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die

  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

  • VG Freiburg, 21.12.2007 - NC 6 K 1769/07

    Berechnung der Kapazität von Studienplätzen; Kapazitätsrechtliche Erfassung von

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 2 NB 386/12

    Annahme einer missbräuchlichen Verdeckung von zusätzlichen Kapazitäten bei

  • VG Mainz, 17.11.2015 - 12 K 1469/14

    Hochschulzulassungsrecht - Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • VG Gießen, 19.06.2007 - 3 GM 610/07

    Kapazitätsprüfung im Studiengang Humanmedizin der Universität Gießen zum

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

  • VG Düsseldorf, 02.05.2012 - 15 L 675/12

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und

  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - NC 2 B 129/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009;

  • OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19

    Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 102/19

    Zu den Anforderungen an eine Kapazitätsrüge im Studiengang Humanmedizin im

  • VG Schleswig, 12.11.2018 - 9 C 68/18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 10 B 1540/13
  • OVG Saarland, 23.11.2009 - 2 B 469/09

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten klinischen Semester der Humanmedizin

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - NC 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

  • OVG Saarland, 14.07.2009 - 2 B 273/09

    Versäumnis der frühzeitigen rechtlichen Umsetzung der Erhöhung der Lehrdeputate

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 7 CE 07.10022

    Studium der Humanmedizin Universität Würzburg, Wintersemester 2006/2007, Einsatz

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 94/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - 2 B 32/09

    Medizin Leipzig; Humanmedizin Leipzig; Drittmittelstellen

  • VG Düsseldorf, 08.01.2007 - 15 Nc 22/06

    Vorläufiger Rechtsschutz im Hinblick auf die Zulassung zum einem Hochschulstudium

  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 145/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 10 B 238/13GMW2
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 M 43/07

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen eines

  • OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07

    Zurückverweisung der Sache in einem NC-Verfahren.

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 9 C 85/19

    Hochschulzulassung im Studiengang Humanmedizin zum 1. Fachsemester Wintersemester

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 246/19

    Rechtsgrundlage der Bestimmung des Umfangs der Lehrverpflichtung

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im

  • VG Freiburg, 26.01.2011 - NC 6 K 1384/10

    Keine freien Kapazitäten außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • VGH Bayern, 23.11.2006 - 7 CE 06.10381

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (Sommersemester 2006);

  • VG Karlsruhe, 19.04.2022 - NC 7 K 3106/21

    Zuordnung einzelner Stellen zu einem bestimmten Fachsemester;

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 244/19

    Befristet; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; Endfristung;

  • VG Schleswig, 17.11.2016 - 7 C 23/16

    Zulassung zum Studium der Psychologie; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • OVG Thüringen, 27.06.2008 - 1 EO 139/08

    Eilantrag der Gemeinde Niedersachswerfen gegen Gipstagebau Wolfleben/Himmelsberg

  • VG Karlsruhe, 17.03.2023 - NC 7 K 2872/22

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs

  • VG Schleswig, 17.11.2016 - 7 C 42/16

    Zulassung zum Studium der Psychologie; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 7 C 25/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wege der

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 230/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Potsdam, 24.10.2019 - 12 L 959/18

    Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Master

  • VG Potsdam, 24.10.2019 - 12 L 739/18

    Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Bachelor

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 7 CE 07.10036

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im WS 2006/2007

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