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   BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86   

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BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86 (https://dejure.org/1986,3187)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86 (https://dejure.org/1986,3187)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - BReg. 3 Z 26/86 (https://dejure.org/1986,3187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 42, 46, 47
    Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des abgelehnten Richters aus dem Spruchkörper

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 154
  • BayObLGZ 1986 Nr. 44
  • BayObLGZ 1986, 249
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86
    "Die sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren bleibt auch dann zulässig, wenn der abgelehnte Richter zwar inzwischen aus dem zuständigen Spruchkörper ausgeschieden ist, er jedoch entgegen § 47 ZPO an einem die Instanz nicht abschließenden, aber doch selbständig anfechtbaren Beschluß mitgewirkt hat, der noch nicht rechtskräftig ist (Fortführung von BayObLGZ 1985, 307).«.
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob er sie tatsächlich hegt oder nur vorschützt, - außer Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 249 [252]; BayObLGZ 1987, 211 [217]; BayObLGZ 1998, 35 [37]; OLG Naumburg und Zöller/Vollkommer, jeweils a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob der Ablehnende sie tatsächlich hegt oder nur vorgibt - außer Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 249 [252]; BayObLGZ 1987, 211 [217]; BayObLGZ 1998, 35 [37]; OLG Naumburg und Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der

    Dies ist der Fall, wenn die aufgeführten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig abwägenden Verfahrensbeteiligten aus betrachtet geeignet erscheinen, Zweifel an der Unparteilichkeit des betreffenden Richters zu wecken (vgl. BayObLGZ 1986, S. 249 ff., 252 ff., m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    Nach § 42 Abs. 1 ZPO findet die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nämlich nur statt, wenn objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei außer Betracht (BayObLGZ 1986, S. 249/252 f.; 1987 S. 211/217; 1998 S 35/37; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42, Rn. 9).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97

    Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde

    Nach anderer Auffassung bleibt die sofortige Beschwerde zulässig, wenn die Sachentscheidung anfechtbar ist und das Rechtsmittel auf eine begründete Anfechtung gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1985, 307/310; BayObLGZ 1986, 249/252; vgl. auch Zöller/Vollkommer § 47 Rn. 6, § 42 Rn. 4; Keidel/Zimmermann § 6 Rn. 69 a.E.).

    Nachdem der Beteiligte zu 3 gegen die Anordnung der Vormundschaft (§ 1681 Abs. 1 Satz 2 BGB ) vom 16.6.1997 eine gemäß § 19 FGG statthafte Beschwerde eingelegt hat, kann ein in diesem Verfahren festgestellter Verstoß gegen § 47 ZPO zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung führen (§ 539 ZPO ; vgl. BayObLGZ 1986, 249/252, Zöller/Vollkommer § 47 Rn. 6).

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

    Rein subjektive unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden bleiben dabei - unabhängig davon, ob er sie tatsächlich hegt oder nur vorschützt - außer Betracht (BayObLG, Beschl. v. 3.7. 1986 - 3 Z 26/86 - BayObLGZ 1986, 249, 252; Senat, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - JMBl. NW 2009, 89ff; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 42 Rn. 6).
  • OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01

    Beleidigung des Richters und Drohung mit Strafanzeige

    Dies ist dann der Fall, wenn die aufgeführten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig abwägenden Verfahrensbeteiligten aus betrachtet geeignet erscheinen, Zweifel an der Unparteilichkeit des betreffenden Richters zu wecken (BayObLGZ 1986, 249, 252 ff. m.w.N.; BVerfG, NJW 1996, 2022 ).
  • BFH, 26.09.1989 - VII B 75/89

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Ablehnungsantrags wegen Befangenheit

    Vielmehr müssen grundsätzlich auch Anhaltspunkte vorhanden sein, die dafür sprechen, daß das Fehlverhalten auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BayObLG-Beschluß vom 3. Juli 1986 3 Z 26/86, Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts 1986, 249, 253; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Zweibrücken vom 2. Juli 1982 2 WF 50/82, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1982, 940).
  • OLG München, 22.10.2013 - 34 SchH 11/13

    Schiedsrichterablehnung: Verfahrensfehler und fehlerhafte Rechtsausführungen als

    16 Auszugehen ist zunächst davon, dass fehlerhafte Entscheidungen und auch Verfahrensverstöße für sich gesehen noch keinen Ablehnungsgrund darstellen (vgl. BayObLGZ 1986, 249/253; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 28).
  • LG Marburg, 26.10.2022 - 3 T 167/22
    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge der Parteien oder eines Verfahrensbeteiligten scheiden aus (vgl. BayObLGZ 1986, 249).
  • BFH, 05.09.1989 - VII B 65/89

    Ablehnung des Berichterstatters des Finanzgerichts wegen Besorgnis der

  • BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 114/92

    Ablehnung eines Richters

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