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   BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86   

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BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86 (https://dejure.org/1986,3009)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86 (https://dejure.org/1986,3009)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1986 - BReg. 3 Z 96/86 (https://dejure.org/1986,3009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GmbHG §§ 8, 10 ; HGB § 13b
    Anmeldung der Zweigniederlassung einer englischen "private limited company"

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 153
  • BayObLGZ 1986 Nr. 65
  • BayObLGZ 1986, 351
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85

    Zur Rechtsfähigkeit einer englischen "private company limited" im Inland

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86
    "... Aus § 13 b Abs. 3 HGB folgt, daß die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft grundsätzlich wie eine inländische Hauptniederlassung behandelt wird (BayObLGZ 1985, 272/278 m. w. N. [Abdruck der Leitsätze unter II (220) 300 b]).

    Eine britische "private limited company« ist mit einer deutschen GmbH vergleichbar (BayObLGZ 1985, 272/276; 1986, 61/65 [Teilabdruck Ä zur Beteiligung einer private limited company als Komplementärin an einer KG Ä hier unter II (210) 339 a-b, m. weit.

  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
    Auszug aus BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86
    Eine britische "private limited company« ist mit einer deutschen GmbH vergleichbar (BayObLGZ 1985, 272/276; 1986, 61/65 [Teilabdruck Ä zur Beteiligung einer private limited company als Komplementärin an einer KG Ä hier unter II (210) 339 a-b, m. weit.
  • BayObLG, 21.10.1985 - BReg. 3 Z 48/85

    Inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Handelsunternehmens, das mit

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 96/86
    Demgemäß ist die Anmeldung einer solchen Zweigniederlassung im wesentlichen wie diejenige einer vergleichbaren inländischen Hauptniederlassung eines Handelsunternehmens vorzunehmen und zu prüfen (BayObLG aaO.), da ein inländisches Hauptregister nicht vorhanden ist (BayObLGZ 1985, 348/351 f.).
  • OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05

    Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot

    Dieser fehlende Verweis beruht nicht auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers; vielmehr ergibt sich aus den Materialien zur Neufassung der gesetzlichen Regelung im Rahmen der Umsetzung der 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie durch Gesetz vom 22.7.1993 (BGBl 1993, 1282 ff) der eindeutige Wille, von einem solchen Anmeldeerfordernis abzusehen und damit der bis dahin anderslautenden h.M. (vgl. BayObLG, WM 1986, 1557, 1559 m. zust. Anm. Bokelmann, EWiR 1986, 1113, 1114; OLG Düsseldorf, GmbHR 1993, 98; a.A. Rowedder, GmbHG, 1. Aufl., 1985, § 12 Rn 44; ausf. Kaiser, AG 1991, 18 f.) bewusst entgegen zu treten (BR-Drucks. 690/92 S. 49, 53; Seibert, GmbHR 1992, 738, 741).

    Das Ergebnis der Gegenmeinung, wonach eine Person, die aufgrund eines im Inland wirksamen Verbots nicht zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann, dennoch als (wirksam bestellter) director einer englischen private limited company über eine eingetragene Zweigniederlassung im Inland Geschäfte betreiben darf, ist untragbar und mit dem Prinzip der Einheit der Rechtsordnung unvereinbar (so bereits zur früheren Rechtslage zutreffend BayObLG, WM 1986, 1557).

  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.9.1986 (BayObLGZ 1986, 351) nach der Feststellung, dass der EuGH ersichtlich davon ausgehe, Art. 58 EWGV sei unmittelbar geltendes Recht (BayObLG aaO S.360; anders noch, nämlich nur Programmsatz BayObLGZ 1985, 272/281), Zweifel daran geäußert, ob nicht Art. 58 EWGV für seinen Regelungsbereich die Anwendung der Gründungstheorie erfordere.
  • OLG Oldenburg, 28.05.2001 - 5 W 71/01

    Ansehung eines gegenüber einem alleinvertretungsberechtigten Direktor der

    Dabei wird von der Verweisung ausdrücklich § 8 Abs. 3 GmbHG ausgenommen ... Mit dieser positiven Verweisungsvorschrift des § 13 g Abs. 2 Satz 2 HGB soll Rechtsklarheit hinsichtlich der für ausländische Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften mbH geltenden Anmeldungserfordernisse geschaffen werden, da bisher teilweise in der Rechtsprechung die Anwendbarkeit von § 8 Abs. 3 GmbHG bejaht worden ist (vgl. BayOblG WM 1986, 1557 ff.; OLG Düsseldorf DB 1992, 1469 [OLG Düsseldorf 08.05.1992 - 3 Wx 469/91] ).".
  • OLG München, 30.01.2013 - 7 U 2352/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass treuwidriges Abstimmungsverhalten zu der Pflicht führen kann, nunmehr anders abzustimmen; das bedeutet im Falle treuwidriger Zustimmungsverweigerung die Pflicht, dem intendierten Beschluss nunmehr zuzustimmen (BGH, Urteil vom 17.12.1959 - II ZR 81/59, NJW 1960, 434; Urteil vom 28.5.1979 - II ZR 172/78, GmbHR 1979, 273; Urteil vom 29.9.1986 - II ZR 285/85, WM 1986, 1557).
  • OLG München, 28.11.2012 - 7 U 2352/12

    Feststellung der Abstimmungsergebnisse der Gesellschafterversammlung einer

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass treuwidriges Abstimmungsverhalten zu der Pflicht führen kann, nunmehr anders abzustimmen; das bedeutet im Falle treuwidriger Zustimmungsverweigerung die Pflicht, dem intendierten Beschluss nunmehr zuzustimmen (BGH, Urteil vom 17.12.1959 - II ZR 81/59, NJW 1960, 434; Urteil vom 28.5.1979 - II ZR 172/78, GmbHR 1979, 273; Urteil vom 29.9.1986 - II ZR 285/85, WM 1986, 1557 ).
  • LG Limburg, 15.09.2005 - 6 T 2/05
    Damit ist für die Eintragung einer Zweigniederlassung auch zu prüfen, ob deren Firma im Inland zulässig ist, insbesondere auch nicht gegen das Verbot der Irreführung aus § 18 Abs. 2 HGB verstößt (vgl. BayOblG WM 86, 1557; Baumbach/Hopt 31 a.a.O. Randnr. 4; Ebenrot/Boujung/Joost Randnr. 11 zu § 13 g HGB ).
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