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   BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99   

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https://dejure.org/1999,6579
BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 3Z AR 34/99 (https://dejure.org/1999,6579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 2, § 68 Abs. 1 Satz 4; GVG § 158
    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen auf Anhörung des Betroffenen

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XVII 506/99
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 278
  • FamRZ 2000, 1444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 3Z BR 109/92

    Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen in Angelegenheiten der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 2 Satz 2 FGG , § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, daß die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167).

    Die dahingehende Beurteilung des ersuchenden Richters zu überprüfen ist der ersuchte Richter und somit auch der Senat nicht befugt (vgl. BayObLGZ 1992, 271/272, 273; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 1995, 167; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 2 Rn. 21).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1984 - 1 UFH 26/83

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens; Gravierender Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z AR 8/93
    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99
    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 3Z AR 10/04

    Anhörung vor vorläufiger Unterbringung - Ablehnung eines diesbezüglichen

    Das Rechtshilfeersuchen, den Betroffenen vor Anordnung einer vorläufigen Unterbringung persönlich anzuhören, darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1444).

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG; vgl. BayObLGZ 1992, 271/272; FamRZ 2000, 1444).

    Dahingestellt bleiben kann dabei, ob ein Rechtshilfeersuchen ausnahmsweise auch dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (BayObLG FamRZ 2000, 1444; OLG Frankfurt aaO), weil Anhaltspunkte hierfür nicht vorliegen.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Deshalb kann eine Ablehnung nicht damit begründet werden, die persönliche Anhörung durch den ersuchenden Richter sei erforderlich, um einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu erlangen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 450 und 2000, 1444;OLG Frankfurt BtPrax 1993, 138).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04

    Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
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