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   BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04   

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https://dejure.org/2004,6549
BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 2004 - 3Z BR 53/04 (https://dejure.org/2004,6549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts bei Abgabe nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 § 46
    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wechsel der Zuständigkeit nach Abgabe des Verfahrens; Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen; Schizophrene Erkrankung; Ermessen des Tatrichters; Nachhaltige Willensäußerung; Gewünschte Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1899 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

    Die Nichtberücksichtigung des Vorschlags des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen auf Dauer angelegten Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen: BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04
    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Folge hiervon ist, dass das für das annehmende Amtsgericht zuständige Landgericht auch für das gegen eine Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts gerichtete Rechtsmittel zuständig ist (BayObLGZ 1982, 261; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899; OLG München, aaO; OLG Oldenburg, aaO).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer

    Denn nach Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Lingen wechselt auch die Zuständigkeit für die Entscheidung über die zulässig beim Landgericht Osnabrück eingelegte sofortige weitere Beschwerde vom Oberlandesgericht Oldenburg zum Oberlandesgericht Celle (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 22.3.2004 zu 3 Z BR 053/04 für den Bereich der Bereuerbestellung und ebenso Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 19 Rn. 41. Bumiller/Winkler, FGG 9. Aufl. § 4 Rn. 13. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 19 Rn. 43. Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl. § 19 Rn. 35).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Dementsprechend ist auch in anderen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein anerkannt, dass nach dem durch bindende Abgabe herbeigeführten Wechsel der Zuständigkeit über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des abgebenden Amtsgerichts das dem nun zuständigen Amtsgericht übergeordnete Landgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 28, 426; BayObLGZ 1982, 261/266; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899 - LS - Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 41; Bumiller/Winkler FGG 8. Aufl. § 19 Rn. 33; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 43; Bassenge/Roth FGG 11. Aufl. § 19 Rn. 35).
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