Rechtsprechung
BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Betreuung; Bezirkskrankenhaus; Gutachten; Einstweilige Anordnung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen des Gerichts auch im Falle kurzfristiger Unterbringung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 68b Abs. 3; BGB § 1846
Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein Gutachten vorzuführen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 706 XVII 4133/00
- BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 419
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99
Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit …
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Die Verfahrensweise des Richters war daher nur zulässig, wenn die Betreuerin verhindert war und mit der Entscheidung nicht zugewartet werden konnte, bis die Betreuerin tätig wird (vgl. BayObLGZ 1999, 269/273 = FamRZ 2000, 566/567;… Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 70h FGG Rn. 21). - BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93
Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen feststehen (vgl. BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG FamRZ 1999, 1629; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 240). - BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach …
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Hierdurch kam für die weitere Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis in Wegfall, weil sie nicht auf die Kosten beschränkt wurde (vgl. BGHZ 109, 108/110).
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die …
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433). - BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00
Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Die weitere Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung vom 9.10.2000 ist unzulässig geworden, da die vorläufige Betreuung, nachdem der Betroffene am 12.3.2001 weitere Beschwerde eingelegt hatte, mit dem 1.4.2001 endete und damit die Hauptsache des Betreuungsverfahrens erledigt war (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 2001, 255/256). - BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99
Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der …
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
aa) Die weitere Beschwerde des Betroffenen ist, soweit sie den Beschluss des Amtsgerichts vom 9.11.2000 betrifft, mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde, was der Senat selbständig zu überprüfen hat (BayObLG NZG 2000, 140/141;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 15), unzulässig ist. - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, soweit das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle (BVerfG NJW 1997, 2163). - BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Im übrigen sind die Rechtsmittel zulässig, insbesondere ergibt sich die Befugnis des Beschwerdeführers zur weiteren Beschwerde aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerden (vgl. BayObLGZ 1998, 195;… Bassenge/Herbst FGG/RpflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 7), dies unabhängig davon, ob die Erstbeschwerden zulässig waren (vgl. BayObLGZ 1993, 253). - OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98
Sofortige Beschwerde bei Unterbringung
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
Jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von sechs Wochen kann kaum davon ausgegangen werden, dass die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220; ebenso OLG Schleswig NJW 1999, 222 für eine Unterbringungsdauer von zwei Wochen). - BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung
Auszug aus BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01
In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung vorgegebenen Instanz kaum erlangen kann, ist daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433). - BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99
Erledigung der Hauptsache
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
- OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
- BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren …
- BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten …
- LG Memmingen, 24.08.2004 - 4 T 1943/03 Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind auch besondere Belastungen der Betroffenen (vgl. § 84 I BSHG) zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 2002, 419 ).