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   BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04   

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https://dejure.org/2004,8206
BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 69g Abs. 5 Satz 2
    Betreuerbestellung gegen den Willen des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren, beauftragter Richter

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 5 S. 2
    Voraussetzungen für die Ergänzug oder Korrektur der Frage der Möglichkeit freier Willensbildung und -betätigung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergänzung eines Sachverständigengutachtens durch das Beschwerdegericht; Eigene Feststellungen des Beschwerdegerichts; Persönlicher Eindruck des Richters vom Betroffenen bei Feststellungen zur Möglichkeit freier Willensbildung; Beurteilung der Frage der Notwendigkeit der ...

Verfahrensgang

  • AG Nördlingen - XVII 141/03
  • LG Augsburg - 5 T 4371/03
  • BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Die Anhörung darf nicht von einem Mitglied der Kammer allein durchgeführt werden, wenn es auf den eigenen Eindruck des Gerichts von der Betroffenen ankommt (§ 69g Abs. 5 Satz 2 FGG; vgl. Senatsentscheidung vom 30.6.2004, 3Z BR 103/04).
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