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   BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02   

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https://dejure.org/2002,4712
BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02 (https://dejure.org/2002,4712)
BayObLG, Entscheidung vom 04.09.2002 - 3Z BR 132/02 (https://dejure.org/2002,4712)
BayObLG, Entscheidung vom 04. September 2002 - 3Z BR 132/02 (https://dejure.org/2002,4712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnung des Betreuten ist keine sonstige Einrichtung:: Anregung der Unterbringung durch Betreuungsbehörde

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 4
    Absperren der Wohnung des Betreuten bei Familienpflege - keine Genehmigung der Unterbringungsmaßnahme auf Anregung der Betreuungsstelle ohne erklärten Willen des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonstige Einrichtung; Wohnung des Betreuten; Betreuung durch Familienangehörige; Freiheitsbeschränkung; Absperren der Wohnungstür; Einschließen

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1897/02
  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02
    Eine Genehmigung der Maßnahme kann aber nur erteilt werden, wenn aus dem Verhalten des Betreuers ersichtlich ist, dass er die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht wünscht (BayObLG NJW-RR 2000, 524/525).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02
    Der Gegenmeinung, die auch das Versperren der Wohnung des nur von Familienangehörigen versorgten Betroffenen im Hinblick auf den durch Art. 104 Abs. 2 GG garantierten Schutz des Betroffenen unter den Tatbestand des § 1906 Abs. 4 BGB subsumieren will (AG Garmisch-Partenkirchen BtPrax 1999, 207; Schumacher FamRZ 1991, 280/282), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02
    Er ist der Herr des Unterbringungsverfahrens (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 774/775).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 28.05.2019 - A XVII 9/18

    Freiheitsentziehung bei Pflege in eigener Wohnung

    Unter eine "sonstige Einrichtung" fällt jedenfalls bei allgemeinem Verständnis nicht die Wohnung des Betreuten, der ausschließlich von seinen Familienangehörigen betreut wird (BayObLG, 04.09.2002 - 3 Z BR 132/02) .
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