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   BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01   

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BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01 (https://dejure.org/2001,4684)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2001 - 3Z BR 150/01 (https://dejure.org/2001,4684)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 3Z BR 150/01 (https://dejure.org/2001,4684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Unterbringung; Rechtliches Gehör; Fehlerhafte Anordnung; Verfahrenspfleger

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassen der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 70m Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70m Abs. 3, § 69g Abs. 5 Satz 3, § 68
    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1646
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01
    Vor der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen hat das Landgericht zu prüfen, ob die Anhörung, wie es dem Grundsatz entspricht (vgl. § 70m Abs. 3, § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG), vor der voll besetzten Kammer erfolgen muss oder ausnahmsweise durch einen beauftragten Richter durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 900).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01
    Die erneute Anhörung durch das Landgericht war hier erforderlich, weil die Anhörung, die das Amtsgericht am 8.1.2001 vornahm, fehlerhaft war (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Schleswig SchlHA 1994, 65; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 69g Rn. 15).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Erforderlich ist die wiederholte Anhörung aber dann, wenn die Sitzungsniederschrift des Vormundschaftsgerichts oder die Beschlussgründe den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen nicht ausreichend vermitteln, das Vormundschaftsgericht den Betroffenen verfahrenswidrig angehört hat oder die Anhörung schon längere Zeit zurückliegt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 151; BayObLG FamRZ 2001, 1646; Senat a.a.O.; Keidel -Kayser, FG, 15. Aufl., § 69g Rdnr 29).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Das setzt aber voraus, dass die Anhörung durch das Amtsgericht nicht fehlerhaft war (BayObLGZ 1999, 12/13; FamRZ 2001, 1646).
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   BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 150/01   

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https://dejure.org/2001,53908
BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 150/01 (https://dejure.org/2001,53908)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 3Z BR 150/01 (https://dejure.org/2001,53908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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