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   BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03   

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https://dejure.org/2003,10129
BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03 (https://dejure.org/2003,10129)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2003 - 3Z BR 18/03 (https://dejure.org/2003,10129)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 3Z BR 18/03 (https://dejure.org/2003,10129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erneute Anhörung in der Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 5; ; FGG § 68 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 5 § 68 Abs. 1; BGB § 1896 Abs. 1
    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatsachenvortrag in Beschwerdeverfahren; Anhörung des Betroffenen; Erforderlichkeit der Betreuung; Bedürfnis nach Konkretisierung

Verfahrensgang

  • AG Amberg - XVII 101/02
  • LG Amberg - 31 T 758/02
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1043 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Ham FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455), also einer Begründung, warum eine Betreuung in diesem Bereich erforderlich ist.
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Ham FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Diese Annahme ist dann aber in der Entscheidung näher darzulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 W 277/03 - BayObLG, Beschluss vom 28. Februar 2003 - 3 Z BR 18/03 -, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

    Haben sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (Senatsbeschluss vom 28.2.2003, Az. 3Z BR 18/03 = FamRZ 2003, 1043 [Ls.]; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69g FGG Rn. 26; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 29; Damrau/Zimmermann § 69g FGG Rn. 50; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 34).
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