Rechtsprechung
BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Aufgabenkreises "Sorge für die Gesundheit"; Betreuung nur im nervenärztlichen Bereich als Gesundheitsfürsorge im Bereich der Medizin; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Erforderlichkeit der Bestellung ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, nervenärztlicher Bereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2
Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Amberg - 3 XVII 18/95
- LG Amberg, 08.05.1995 - 33 T 473/95
- BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 250 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24).Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende Grundsatz (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24).Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende Grundsatz (BVerfGE 19, 342/348 f.;… vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
- BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93
Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger; …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64; FamRZ 1994, 1059 und 1060).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (BayObLGZ 1994, 209/211). - BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64; FamRZ 1994, 1059 und 1060). - BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
Diese Grundsätze gelten auch für Fälle schubförmig verlaufender psychischer Erkrankungen (BayObLGZ 1994, 387).
- BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218). - OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01
Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch …
Der Senat geht davon aus, dass eine derartige Entscheidung vom Aufgabenkreis der Sorge für die Gesundheit gedeckt wird, die alle Bereiche der Medizin umfasst ( vgl. BayObLG BtPrax 1995, 218/219 ). - OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03
Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur …
Feststellungen zu den sonstigen Bereichen der Gesundheitsfürsorge sind nicht getroffen, so dass nach jetzigem Aktenstand auch aus diesem Grund eine Abänderung erfolgen müsste (BayObLG FamRZ 1994, 1059, 1060; 1996, 250 (LS);… Jürgens (Hrsg.) - Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. § 1896 Rz. 22;… Münchener KommentarSchwab, BGB, 4. Aufl. § 1896 Rz. 67;… SoergelZimmermann, BGB, 13. Aufl. § 1896 Rz. 55). - BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit
Die wiederholte Verweigerung der Nahrungsaufnahme rechtfertigt es, diesen Aufgabenkreis nicht auf die nervenärztliche Behandlung zu beschränken (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 218 ).