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   BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95   

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BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95 (https://dejure.org/1995,3343)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 3Z BR 218/95 (https://dejure.org/1995,3343)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 3Z BR 218/95 (https://dejure.org/1995,3343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 67; BGB § 181
    Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Geschäftsführers einer GmbH von dem Verbot des Selbstkontrahierens durch einfachen Beschluss der Gesellschafterversammlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 67; BGB § 181
    Befreiung auch der Liquidatoren von Selbstkontrahierungsverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 611
  • MDR 1996, 158
  • BB 1995, 2544
  • DB 1995, 2516
  • Rpfleger 1996, 114
  • BayObLGZ 1995 Nr. 64
  • BayObLGZ 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.1988 - 16 U 52/88
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
    Es gibt auch keinen allgemeinen Grundsatz, daß die für den Geschäftsführer bestehende Regelung über die Vertretungsverhältnisse ohne weiteres auch für den Liquidator gelten müsse (BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf GmbHR 1989, 465 ).

    3 Z 41/85">DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182 ) und der Meinung des OLG Düsseldorf ( GmbHR 1989, 465 ).

  • BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85

    Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
    1. Das LG hat ausgeführt, nach der Entscheidung des Senats ( Rpfleger 1985, 301 = DNotZ 1986, 170 = MittRhNotK 1985, 182) könne der Geschäftsführer einer GmbH nicht durch einfachen Beschluß der Gesellschafterversammlung vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden, hierzu bedürfe es einer Regelung in der Satzung.
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
    Die Auslegung derartiger Bestimmungen ist vom Rechtsbeschwerdegericht unbeschränkt nachprüfbar ( RGZ 137, 305, 309; BGHZ 14, 25, 36 = DNotZ 1954, 538 ; BayObLG DB 1979, 1075 ; Scholz/Emmerich, a.a.O., § 2 GmbHG , Rn. 39; Lutter/Hommelhoff, 14. Aufl., § 2 GmbHG, Rn. 11).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
    Sie hat allein aus sich heraus nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich zu erfolgen und darf Umstände nicht berücksichtigen, die für Außenstehende weder aus der Satzung selbst noch aus den anderen zum Handelsregister eingereichten Unterlagen erkennbar sind (BGH NJW 1983, 1910 ; BayObLG a.a.O.; Baumbach/Hueck, § 2 GmbHG , Rn. 27).
  • RG, 11.10.1932 - II 482/31

    1. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 218/95
    Die Auslegung derartiger Bestimmungen ist vom Rechtsbeschwerdegericht unbeschränkt nachprüfbar ( RGZ 137, 305, 309; BGHZ 14, 25, 36 = DNotZ 1954, 538 ; BayObLG DB 1979, 1075 ; Scholz/Emmerich, a.a.O., § 2 GmbHG , Rn. 39; Lutter/Hommelhoff, 14. Aufl., § 2 GmbHG, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18

    Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass jedenfalls eine einem Geschäftsführer konkret erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - sei es unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder aber mit Gesellschafterbeschlusses aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung - nicht für den Geschäftsführer als (geborener) Liquidator fortgilt (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, und vom 06.07.2011, Az. 3 W 62/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 27 W 20/16, zitiert nach juris).

    3 Z 41/85">3 Z 41/85, zitiert nach juris, und vom 19.10.1995, a.a.O.; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 15 Wx 281/09, zitiert nach juris).

    Allerdings haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (in seinen Beschlüssen vom 19.06.1998 und 06.07.2011, jeweils a.a.O.), das Bayerische Oberste Landesgericht (in seinem Beschluss vom 19.10.1995, a.a.O.) sowie das Oberlandesgericht Hamm (in seinem Beschluss vom 25.02.2016, a.a.O.) jedenfalls für den Fall, dass es sich bei dem Liquidator um den zuvor tätigen Geschäftsführer-Liquidator handelt) die Auffassung vertreten, dass eine bislang in einem Gesellschaftsvertrag für die werbende Gesellschaft enthaltene Ermächtigung zur Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB regelmäßig objektiv nach Sinn und Zweck der Ermächtigung dahingehend auszulegen sei, dass sie zugleich auch die Gestattung enthalte, eine entsprechende Befreiung von Liquidatoren vorzunehmen.

  • BFH, 12.07.2001 - VII R 19/00

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Notwendiger Inhalt

    Nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach die für die Geschäftsführer einer GmbH bestehenden Vertretungsregelungen, insbesondere eine für einen Geschäftsführer vorgenommene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, fortgelten, wenn die betreffende Gesellschaft in das Liquidationsstadium getreten ist und der betreffende Geschäftsführer daher zum (geborenen) Liquidator geworden ist (vgl. Entscheidungen des Thüringer OLG vom 31. Mai 2000 2 U 1586/99, OLG-Rechtsprechung Neue Länder für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, 2000, 168 --Leitsatz--; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 19. Oktober 1995 3 Z BR 218/95, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 2544; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 14. Mai 1985 BReg …
  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Der Senat folgt insoweit zur Frage der Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB der Ansicht, dass eine solche einer satzungsmäßigen Grundlage bedarf, mithin ein ohne diese Grundlage gefasster einfacher Gesellschafterbeschluss - selbst wenn er einstimmig gefasst ist - nicht ausreichend ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, jeweils zitiert nach juris;.
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 281/09

    Erstreckung einer gesellschaftlichen Regelung über die Befreiung der

    Dies gilt nach ebenfalls h.A. jedoch nicht für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die vorbehaltlich einer abweichender Regelung im Gesellschaftsvertrag nur in Form einer Satzungsänderung zulässig ist (Senat FGPrax 1997, 111; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; OLG Zweibrücken Pfleger 1998, 476; OLG Rostock NJW-RR 2004, 1109; Scholz/ Schmidt, GmbHG,10.Aufl., § 68 Rdn.5a; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8.Aufl., § 68 Rdn.9; Ulmer/Paura, GmbHG, 2008, § 68 Rdn.9; im Grundsatz ebenso Heybrock, Praxiskomm. GmbHR, 2008, § 68 Rdn.6).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11

    Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des

    Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11

    Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen

    Dies hätte durch Einsicht in das Handelsregister geschehen können, in welchem der Umfang der durch Satzung vorgesehenen Befreiung konkret zu verlautbaren ist [für die GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 87, 60; BayObLG NJW-RR 1996, 611; KG a.a.O.].

    Insoweit verfängt auch der Hinweis des Beklagten auf die unterschiedliche Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage eines automatischen Fortgeltung der Befreiung bei Bestellung des Geschäftsführers zum Liquidator nicht, da in jedem Fall eine satzungsmäßige Grundlage erforderlich ist [vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 611; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 38].

  • OLG Brandenburg, 11.12.2019 - 4 U 203/15

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunfterteilung und Unterlagenherausgabe

    Es besteht auch keine Vermutung dahingehend, dass eine Kompetenzkontinuität des geborenen Liquidators regelmäßig dem Willen der Gesellschafter entspreche, weil dem die Wertung des § 68 Abs. 1 S. 2 GmbHG sowie die Änderung des Gesellschaftszwecks im Zuge der Auflösung entgegensteht (BGH, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 255/07, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.10.2011 - 20 W 95/11, Rn. 19 ff., juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2011 - 3 W 62/11, Rn. 8 f., juris; OLG Rostock, Urteil vom 06.10.2003 - 3 U 188/03, Rn. 32, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 281/09, juris Rn. 11 f.;BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995 - 3 Z BR 218/95, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.1988 - 16 U 52/88, Rn. 10, juris).
  • OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03

    Befreiung des Liquidators einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens;

    Vielmehr bedarf es einer eigenen Befreiung des Liquidators entweder durch die Satzung der Gesellschaft oder durch Gesellschafterbeschluss, wobei dem Gesellschafterbeschluss eine entsprechende Ermächtigung in der Satzung der GmbH zugrundeliegen muss (vgl. BayObLGZ 1995, 335 [337]).
  • BayObLG, 24.10.1996 - 3Z BR 262/96

    Einzelvertretungsbefugnis des geborenen Liquidators

    Die Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB geht aber, auch wenn sie geborene Liquidatoren sind, im Zweifel nicht auf diese über (BayObLGZ 1995, 335/337; BayObLG …

    Da Satzungsbestimmungen, die die Art und Weise der Vertretung der Gesellschaft regeln, körperschaftsrechtliche Fragen betreffen, hat ihre Auslegung allein aus sich heraus nach objektiven Gesichtspunkten zu erfolgen (BGH NJW 1987, 1890/1891; BayObLGZ 1995, 335/337; OLG Düsseldorf aaO S.466).

  • OLG Köln, 11.10.1995 - 2 U 159/94

    Keine Satzungsänderung oder Satzungsdurchbrechung durch langjährige Übung

    6. GesellschaftsrechtfAllgemeines - Befreiung der Liquidatoren vom Verbot des Selbstkontrahierens (BayObLG, Beschluß vom 19.10.1995 - 3Z BR 218/95 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Dem harter, München) GmbHG § 67 BGB § 181 Die in der Satzung einer GmbH enthaltene Ermächtigung der Gesellschafterversammlung zur Befreiung der Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens gilt auch für die Befreiung der Liquidatoren von diesem Verbot, wenn der Satzung nichts Gegenteiliges zu entnehmen ist.
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98

    Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des

  • LG Aachen, 15.07.2005 - 44 T 4/05

    Abstrakte Vertretungsbefugnis der Liquidatoren einer GmbH

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