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   BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95   

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BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95 (https://dejure.org/1995,1837)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 3Z BR 25/95 (https://dejure.org/1995,1837)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 3Z BR 25/95 (https://dejure.org/1995,1837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers; Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes bei der Bestimmung der Aufgabenkreise eines Betreuers; Fähigkeit eines Betroffenen zur Besorgung seiner eigenen Angelegenheiten; Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung Betreuers, Erforderlichkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1, 2
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1085
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24).

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.; vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24).

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.; vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitsphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drs. 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MüKo/Schwab § 1896 Rn. 24).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
    Da weitere tatsächliche Feststellungen erforderlich sind, kann der Senat nicht selbst entscheiden (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes (BayObLGZ 1994, 209).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96

    Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'

    Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer außerdem nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB), d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1995, 1085).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2 , § 1908d Abs. 3 BGB , vgl. BayObLGZ 1994, 209; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05

    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    b) Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 17/04

    Betreuung; Erforderlichkeit; Vermögenssorge; Oder-Konto; Entnahme;

    Nach § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 1995, 1085).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00

    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96

    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

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