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   BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04   

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https://dejure.org/2005,6541
BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04 (https://dejure.org/2005,6541)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3Z BR 262/04 (https://dejure.org/2005,6541)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3Z BR 262/04 (https://dejure.org/2005,6541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1795
    Gesetzlicher Ausschluss des Betreuers hinsichtlich gegen ihn selbst bestehender Rückfor¬derungsansprüche des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungen an den späteren Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1795; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 181

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1795 § 1908i Abs. 1 § 181
    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor Feststellung der Geschäftsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines vorläufigen Betreuers; Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit; Nichtigkeit einer Schenkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    Zur Ablehnung eines Vorgeschlagenen bedarf es der Feststellung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1997, 1360; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1897 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und von Dauer ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und von Dauer ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich und unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJWE-FER 2001, 234; BayObLG FamRZ 1996, 1374), solange er ernsthaft, eigenständig gebildet und von Dauer ist; auch bei einem willensschwachen Menschen ist ein solcher natürlicher Wille vorrangig zu beachten (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05

    Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich

    Zum Aufgabenkreis gehört demnach auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die dem Betreuten gegen Dritte zustehen, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (BayObLG vom 24.2.2005 - 3Z BR 262/04).
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