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   BayObLG, 27.01.1994 - 3Z BR 303/93   

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https://dejure.org/1994,5665
BayObLG, 27.01.1994 - 3Z BR 303/93 (https://dejure.org/1994,5665)
BayObLG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 3Z BR 303/93 (https://dejure.org/1994,5665)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 3Z BR 303/93 (https://dejure.org/1994,5665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer; Verfahrenspfleger; Personalunion; Wirksam; Interessensgegensätze; Entscheidung; Beschwerdegericht; Aufheben; Zurückverweisen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuer als Verfahrenspfleger? Erforderlichkeit Bestellung, Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 67

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 780
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    Geschieht dies gleichwohl, ist diese Bestellung zwar formell nicht unwirksam, der Betroffene hat aber dann tatsächlich keinen oder einen völlig ungeeigneten Verfahrenspfleger (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.01.1994 - 3Z BR 303/93, FamRZ 1994, 780).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Im Hinblick darauf, daß die von dem Betroffenen selbst eingelegte weitere Beschwerde sich als begründet erweist, hat der Senat davon abgesehen, ihm für das Verfahren der weiteren Beschwerde gem. § 67 FGG einen Verfahrenspfleger zu bestellen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 780).
  • LG Ingolstadt, 02.04.2007 - 12 T 565/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung zum Verfahrenspfleger;

    Die Bestellung des Betreuers zum Verfahrenspfleger verhindert dies ( BayObLG, Beschluss vom 27.01.1994, Az.: 3 Z BR 303/93 , zitiert nach [...]).

    Nur die Bestellung eines völlig ungeeigneten Verfahrenspflegers führt zur Aufhebung der Endentscheidung (BayObLG, Beschluss vom 27.01.1994, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 19.09.2001 - 8 Wx 17/01

    Betreuung und Verfahrenspflegschaft - Unterbringungsantrag - Anhörung im

    Dieser Mangel zieht jedoch keine Unwirksamkeit der Bestellung des Betreuers, sondern nur eine solche des Verfahrenspflegers nach sich (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 780 f.).
  • BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97

    Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers

    Das Landgericht hat daher die Anhörung des Betroffenen unter Beachtung der für die Gewährung des rechtlichen Gehörs geltenden Grundsätze (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208 ; FamRZ 1994, 780 ; FamRZ 1997, 1358 ; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 188) nachzuholen.
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

    Dies ist nicht nur bei offensichtlich begründeten (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 780 ) oder unzulässigen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 /1190) Beschwerden verzichtbar, sondern regelmäßig auch dann, wenn für den Betroffenen im Beschwerdeverfahren ein Verfahrenspfleger bestellt worden ist und dieser die weitere Beschwerde eingelegt hat.
  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 48/95
    Grund: Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Verfahren der weiteren Beschwerde ist in der Regel bei unzulässiger weiterer Beschwerde nicht geboten (BayObLGZ 1993, 14 = BtE 1992/93,133; BayObLG FamRZ 1994, 1189 = BtE 1992/93,134; FamRZ 1994, 780; BtPrax 1994, 61 = BtE 1992/93,135).
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