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   BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99   

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BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 3Z BR 40/99 (https://dejure.org/1999,2753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XIV 13/98
  • LG Schweinfurt - 12 T 9/99
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1999 Nr. 4
  • BayObLGZ 1999, 12
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 14.08.1988 - 2 W 39/88

    Familienpflege; Herausgabe des Kindes; Leibliche Mutter; Umgangsregelung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Der aufgezeigte Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung nicht nur der Beschwerdeentscheidung, sondern auch des Haftverlängerungsbeschlusses vom 15.12.1998 und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht, weil der Haftverlängerungsbeschluß an demselben Mangel leidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BayObLG, 26.07.1989 - BReg. 1a Z 37/89

    Güterstand einer Gütergemeinschaft; Ersetzung einer Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Der aufgezeigte Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung nicht nur der Beschwerdeentscheidung, sondern auch des Haftverlängerungsbeschlusses vom 15.12.1998 und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht, weil der Haftverlängerungsbeschluß an demselben Mangel leidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Das Beschwerdegericht kann von der erneuten mündlichen Anhörung des Betroffenen zwar ausnahmsweise absehen, wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Sachaufklärung nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.; KG aaO).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 3 Z 6/91
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Diese Pflicht besteht auch in der zweiten Instanz (vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; KG FGPrax 1998, 242/243; OLG Karlsruhe AuAS 1998, 101/102).
  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Der Senat hält es für zweckmäßig, wenn hierüber das Amtsgericht entscheidet (vgl. § 3 Satz 1 FreihEntzG ; BayObLGZ 1953, 50/55; 1993, 76/81).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Der aufgezeigte Verfahrensverstoß führt zur Aufhebung nicht nur der Beschwerdeentscheidung, sondern auch des Haftverlängerungsbeschlusses vom 15.12.1998 und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht, weil der Haftverlängerungsbeschluß an demselben Mangel leidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 5/6; OLG Hamburg NJW-RR 1990, 1289/1290) und die unterbliebene mündliche Anhörung nicht geheilt werden kann (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198/201).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
    Auszug aus BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99
    Das Beschwerdegericht kann von der erneuten mündlichen Anhörung des Betroffenen zwar ausnahmsweise absehen, wenn ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Sachaufklärung nichts beitragen werde (vgl. BGH NJW 1995, 2226 ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.; KG aaO).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    b) Der Betroffene ist vor Anordnung von Abschiebungshaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG mündlich zu hören (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 3Z BR 40/99 -, BayObLGZ 1999, S. 12 f.).
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Das Beschwerdegericht darf nämlich von der Ermächtigung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG keinen Gebrauch machen, wenn die Anhörung in erster Instanz bereits auf einem Verfahrensfehler beruht (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 40; zum FGG: BayObLGZ 1999, 12, 13; OLG Rostock FGPrax 2006, 187, 188; OLG Schleswig SchlHA 2007, 386, 387).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    a) Gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 AuslG, § 3 Satz 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG i. V. m. § 12 FGG hat das Gericht den Betroffenen, gegen den Abschiebungshaft angeordnet werden soll, vor der Anordnung grundsätzlich mündlich zu hören (BayObLGZ 1999, 12/13).

    Die in § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Satz 2 FreihEntzG vorgesehenen Anhörungspflichten sind Bestandteil der durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG geforderten und mit grundrechtlichem Schutz versehenen Verfahrensgarantien (BayObLGZ 1999, 12/13; vgl. auch BVerfG InfAuslR 1996, 198/200; BayObLGZ 1999, 269/274; 2000, 220/223 f.).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Das setzt aber voraus, dass die Anhörung durch das Amtsgericht nicht fehlerhaft war (BayObLGZ 1999, 12/13; FamRZ 2001, 1646).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Grundsätzlich wäre daher in einem solchen Fall die (amtsgerichtliche) Haftanordnung aufzuheben (BayObLGZ 1999, 12; vgl. auch Melchior, Rundbrief 13/2007 - Internetkommentar Abschiebungshaft) und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 11 FrhEntzG vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1997, 1713).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2004 - 3 W 195/04

    Abschiebungshaftverfahren: Gerichtliche Pflicht zur Anhörung des betroffenen

    Zu den danach geforderten und mit grundrechtlichem Schutz versehenen Verfahrensgarantien gehört in Abschiebungshaftsachen die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG in Verbindung mit § 12 FGG statuierte richterliche Pflicht, den betroffenen Ausländer vor Anordnung oder Verlängerung von Abschiebungshaft grundsätzlich mündlich anzuhören (Vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; BayObLGZ 1999, 12 ff, jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Die erneute Anhörung durch das Landgericht war hier erforderlich, weil die Anhörung, die das Amtsgericht am 8.1.2001 vornahm, fehlerhaft war (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13; OLG Schleswig SchlHA 1994, 65; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 69g Rn. 15).
  • OLG München, 08.01.2008 - 34 Wx 1/08

    Ausländerrecht: Durchführbarkeit der Abschiebung eines nicht identifizierten

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2007 - 3 Wx 183/07

    Verhältnismäßigkeit einer Abschiebungshaft bei vorgetäuschter falscher Identität

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

  • OLG Naumburg, 19.02.2001 - 10 Wx 6/01

    Abschiebehaft - persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren - Ausnahmen -

  • OLG München, 22.11.2007 - 34 Wx 86/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

  • OLG München, 05.12.2006 - 34 Wx 140/06
  • BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02

    Rechtsschutzbedürfnis nach Abschiebung - Beschränkung des Rechtsmittels gegen

  • OLG München, 29.05.2009 - 34 Wx 42/09

    Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Nachprüfbarkeit der tatrichterlichen

  • BayObLG, 12.04.2002 - 4Z BR 23/02

    Abschiebehaft bei Obstruktion des Betroffenen

  • BayObLG, 22.03.2001 - 3Z BR 91/01

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft

  • BayObLG, 12.07.2000 - 3Z BR 201/00

    Wiedereinsetzung für eine Beschwerde eines Ausländers

  • BayObLG, 25.10.2001 - 3Z BR 342/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Haftanordnung nach

  • BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts und Bestellung eines Verfahrenspflegers in

  • LG Ingolstadt, 25.07.2005 - 1 T 1113/05

    Abschiebungshaft, Anhörung, Amtsgericht, Haftbefehl, Heilung, Verfahrensmangel,

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