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   BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04   

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https://dejure.org/2004,8869
BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04 (https://dejure.org/2004,8869)
BayObLG, Entscheidung vom 03.05.2004 - 3Z BR 86/04 (https://dejure.org/2004,8869)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 3Z BR 86/04 (https://dejure.org/2004,8869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfaren

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 69g Abs. 5 FGG
    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2017 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
    Haben sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (Senatsbeschluss vom 28.2.2003, Az. 3Z BR 18/03 = FamRZ 2003, 1043 [Ls.]; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69g FGG Rn. 26; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 29; Damrau/Zimmermann § 69g FGG Rn. 50; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
    Das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gibt zum einen den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, und es untersagt dem Gericht zum anderen, seiner Entscheidung Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (VerfGH 50, 60/62; 46, 293/296).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    Hatten sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BayObLG BtPrax 2004, 197).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Zunächst hätte das Landgericht über die Beschwerde nicht ohne eine persönliche Anhörung des Betroffenen befinden dürfen (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2004, 197).
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