Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4882
VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706 (https://dejure.org/2015,4882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706 (https://dejure.org/2015,4882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 3 ZB 13.1706 (https://dejure.org/2015,4882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Sturzes als Dienstunfall i.R.d. Toilettenbenutzung wegen Verschmutzung der Hände in Ausübung des Dienstes

  • rewis.io

    Anerkennung des Unfalls eines Lehrers beim Händewaschen im Sanitärraum als Dienstunfall wegen Zusammenhangs mit der Dienstausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Sturzes als Dienstunfall i.R.d. Toilettenbenutzung wegen Verschmutzung der Hände in Ausübung des Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Ist aber der räumliche und zeitliche Zusammenhang mit der eigentlichen Dienstausübung dergestalt gegeben, dass sich der Beamte im Augenblick des Unfalls während der (regelmäßigen) Arbeitszeit im Dienstgebäude befand, so muss angesichts des Vorliegens dieser beiden fast immer eindeutig feststellbaren objektiven Umstände in aller Regel der Beamte auch als "im Banne des Dienstes" befindlich und demgemäß ein Dienstunfall als vorliegend erachtet werden (BVerwG, U.v. 24.10.1963 - II C 10.62 - juris; U.v. 15.11.2007 - 2 C 24/06 - juris Rn. 11).

    Der Beamte ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in ähnlichem Zusammenhang ausgeführt hat (BVerwG v. 24.10.1963 a.a.O.), kein "Dienstausübungsautomat", dem je nach dem Gutdünken seiner Vorgesetzten eine "Vollreinigung" oder aber lediglich das Waschen der Hände nach Dienstende zugestanden wird.

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Soweit der Beklagte auf Schweiß an den Händen abstellt, hat der Senat zu dieser Problematik bereits im Urteil vom 19. Juni 1984 (3 B 83 A.1383 - ZBR 1985, 111) Stellung genommen.
  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459

    Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    In diese Richtung geht auch die Entscheidung des Senats vom 11. Januar 2007 (3 B 02.459 juris Rn. 25), wenn darin ausgeführt wird, der vom Kläger beispielhaft genannte Gang zur Toilette oder zum Waschraum ist zwar während der Dienstausübung (im Sinn als deren kurzfristiger Unterbrechung) vom Dienstunfallschutz erfasst, aber nur, wenn er durch die dienstliche Tätigkeit veranlasst ist, wobei nicht klar definiert ist, ob der Gang zur Toilette mit Erreichen der äußeren Toilettentür endet, weil die Verrichtung der Notdurft selbst eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit darstellt.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Zwar ist die Rechtsprechung bemüht, zur Abgrenzung des von der Dienstunfallfürsorge erfassten öffentlichen und von dem nicht erfassten privaten Lebensbereich der Beamten eine Grenze zu ziehen, die an objektive Merkmale anknüpft und im Allgemeinen leicht feststellbar ist, wobei diese Grenzziehung auch Ungereimtheiten in Kauf nimmt (BVerwG U.v. 27.1.2005 - 2 C 7/04 - juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - L 3 U 323/97

    Kein UV-Schutz beim Sturz auf der Hoteltoilette während einer Dienstreise -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Nicht entscheidend kommt es darauf an, dass der Dienstunfallschutz mit Durchschreiten der Außentür der Toilettenanlage endet, wenn diese zur Verrichtung der Notdurft im Dienstgebäude betreten wird (so VG München U.v. 8.8.2013 -M 12 K 13.1024 - juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung BayLSG U.v. 28.9.2011 - L 18 U 354/09 juris Rn. 22; U.v. 6.5.2003 - L 3 U 323/01 - juris Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz U.v. 11.8.1998 -L 3 U 323/97 - juris).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Das Gericht verstößt gegen das Gebot, seine Überzeugungsbildung als Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen, wenn es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 14.1.2010 - 6 B 74.09 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Nicht entscheidend kommt es darauf an, dass der Dienstunfallschutz mit Durchschreiten der Außentür der Toilettenanlage endet, wenn diese zur Verrichtung der Notdurft im Dienstgebäude betreten wird (so VG München U.v. 8.8.2013 -M 12 K 13.1024 - juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung BayLSG U.v. 28.9.2011 - L 18 U 354/09 juris Rn. 22; U.v. 6.5.2003 - L 3 U 323/01 - juris Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz U.v. 11.8.1998 -L 3 U 323/97 - juris).
  • LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01

    Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706
    Nicht entscheidend kommt es darauf an, dass der Dienstunfallschutz mit Durchschreiten der Außentür der Toilettenanlage endet, wenn diese zur Verrichtung der Notdurft im Dienstgebäude betreten wird (so VG München U.v. 8.8.2013 -M 12 K 13.1024 - juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung BayLSG U.v. 28.9.2011 - L 18 U 354/09 juris Rn. 22; U.v. 6.5.2003 - L 3 U 323/01 - juris Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz U.v. 11.8.1998 -L 3 U 323/97 - juris).
  • VG München, 08.08.2013 - M 12 K 13.1024

    Sucht ein Beamter während der Dienstzeit zur Verrichtung der Notdurft im

  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 54.14

    Beamtenrecht: Dienstunfall während der Arbeitszeit

    Damit liegt es auf der Linie anderer Entscheidungen der Bayerischen Verwaltungsgerichte (Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 3 ZB 13.1706 -, juris Rn. 15 zum Händewaschen im Sanitärraum aufgrund einer Verschmutzung durch eine klebrige Flüssigkeit, bei der ein Dienstunfall wegen einer "dienstpflichtbedingten" Tätigkeit angenommen wurde; VG München, Urteil vom 20. März 2012 - M 5 K 11.5039 -, juris Rn. 16 zu einem Dienstunfall auf dem Heimweg von der Dienststelle, der auf dem Umweg zur Verrichtung der Notdurft erlitten wurde; abweichend aber noch Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 3 ZB 07.2366 -, juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 11.07.2017 - B 5 K 15.935

    Kein Dienstunfallschutz beim Verlassen der Autobahn zur Verrichtung der Notdurft

    Zur Abgrenzung des von der Dienstunfallfürsorge erfassten öffentlichen Bereichs einerseits von dem nicht erfassten privaten Lebensbereich der Beamten andererseits ist die Rechtsprechung zwar bemüht, eine Grenze zu ziehen, die an objektive Merkmale anknüpft und im Allgemeinen leicht feststellbar ist; diese Grenzziehung nimmt aber auch Ungereimtheiten in Kauf (BVerwG U.v. 27.1.2005 - 2 C-7/04 - BVerwGE 122, 360/362 = Juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 3 ZB 13.1706 - Juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 11 N 99.14

    Anspruch auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten; maßgebliche Lärmsituation;

    Das Gericht verstößt gegen das Gebot, seine Überzeugungsbildung als Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde zu legen, wenn es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich hätte aufdrängen müssen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 3 ZB 13.1706 -, zitiert nach juris, Rz. 5, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht