Rechtsprechung
BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Pharma-kaufmännischer Angestellter; Besondere Kenntnisse; Führung von Betreuungen; Mittlelloser Betroffener; Betreuervergütung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stundensatz einer pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVormVG § 1Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 1876/99
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3517/00
- BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 713
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin
Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.10.1999 (BayObLGZ 1999, 339/342) im einzelnen dargelegt:.Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1999, 339/342).
- OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
Sind sie für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar, wird grundsätzlich vermutet, dass sie auch für das konkrete Betreuungsverfahren nutzbar sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551). - OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin
Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
Die Betreuerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (BtPrax 2000, 171/172) vom 8.3.2000 berufen, mit der einer Arzthelferin ein Stundensatz von 45 DM zugebilligt wurde.
- OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 11 Wx 11/01
Erhöhung der Betreuervergütung wegen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgrund …
Eine Erhöhung der Betreuungsvergütung wird daher in der Regel dann nicht in Betracht kommen, wenn der Betreuer in einer Ausbildung, die schwerpunktmäßig auf ein anderes Ziel gerichtet war, Nebenkenntnisse erworben hat, die er nunmehr im Rahmen des Betreuungsverfahrens nutzbar machen kann (BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000, Az.: 3 ZBR 189/00, pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter).