Rechtsprechung
BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer; Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Betreuers durch wirksam gewordene Festsetzung im vormundschaftsgerichtlichen Beschluss
- Anwaltsblatt
§ 1836 BGB
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Berufsbetreuer, Rechtsanwalt (zwei Betreuungen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rechtsanwalt - Berufsbetreuer?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Isar - XVII 63/93
- LG Landshut, 04.08.1998 - 60 T 1266/98
- BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
- LG Landshut, 03.12.1998 - 60 T 1266/98
- BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1874 (Ls.)
- NJW-RR 1999, 517
- FamRZ 1999, 462
- AnwBl 2001, 522
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
(2) Für die Frage, ob der Betreuer die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen erhält, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (BayObLGZ 1995, 395; KG FamRZ 1998, 188 ).Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung entsteht aufgrund seiner Bestellung zum Betreuer mit dessen Tätigkeit (BayObLGZ 1995, 395).
- BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95
Anerkennung als Berufsbetreuer
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24). - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Es sind nur Tätigkeiten zu vergüten, die der Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalls aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
- BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
b) Da noch weitere tatsächliche Feststellungen zu den vom Beschwerdeführer berechneten Tätigkeiten erforderlich sind, muß die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295). - BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Es sind nur Tätigkeiten zu vergüten, die der Betreuer in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalls aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24). - KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96
Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter …
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Eine Betreuung wird "im Rahmen der Berufsausübung" geführt, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; vgl. BVerfGE 54, 251, 272; KG BtPrax 1996, 184/185; Knittel Betreuungsgesetz § 1836 BGB Rn.24). - KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95
Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten …
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
(2) Für die Frage, ob der Betreuer die Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen erhält, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (BayObLGZ 1995, 395; KG FamRZ 1998, 188 ). - OLG Karlsruhe, 05.05.1998 - 11 Wx 23/97
Entscheidet die Stundenzahl über Berufsbetreuer-Status?
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Hierbei darf entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht in erster Linie auf Stundenzahlen in bestimmten Zeitabständen abgestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 340 ). - OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98
Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten
Auszug aus BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
(3) Der Zeitaufwand des Beschwerdeführers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig (vgl. OLG Schleswig MDR 1998, 972 ).
- OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht
Es hat den Beteiligten zu 1. wegen dessen Stellung als Rechtsanwalt ausgewählt, weil das Amt eine solche Ausbildung nach Umfang und Schwierigkeitsgrad erforderte (BayObLG NJW-RR 1999, 517).Daß der Beteiligte zu 1. möglicherweise nur eine Pflegschaft verwaltete, steht dem nicht entgegen (BayObLG FamRZ 1999, 462).Vor allem hat das Amtsgericht, was als zulässige (…Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 4) nachträgliche Feststellung anzusehen ist, die Vergütung in seinem Beschluß vom 2.08.1999 nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet.
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"
Bereits die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. BtÄndG hat angenommen, dass eine Betreuung "im Rahmen der Berufsausübung" geführt wird, wenn sie nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelbetreuung entspricht und nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden kann (BayObLGZ 1995, 332; NJW-RR 1999, 517; KG BtPrax 1996, 184/185; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 63 (auch für die Rechtslage nach dem 1.1.1999); vgl. auch BVerfG NJW 1980, 2179). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung; …
Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
- BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung
a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536;… Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.). - LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Entweder Pauschale oder Nachweis
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 II S. 1 BGB a. F. klargestellt war, daß dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 = FamRZ 1989, 1119, und BayObLG, NJW-RR 1999, 517 = FamRZ 1999, 462 [LS.]), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann. - OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00
Vergütung des Betreuers - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber …
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 Abs. 2 S.1 BGB a. F. klargestellt war, dass dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird ( vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 und BayObLG NJW-RR 1999, 517), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann. - OLG Köln, 13.06.2001 - 27 WF 70/01
Vergütung des berufsmäßigen Verfahrenspflegers
Auch eine einzelne Betreuung kann u.U. bereits als Berufsbetreuung einzustufen sein (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462; KGR 1996, 244, 245 m.w.N.). - BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
Diese hat sich als Rechtsanwältin und daher als Berufsbetreuerin angeboten (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 30; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1535). - LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04 Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 26.06.2000 - 5 T 358/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)