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   OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00   

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https://dejure.org/2000,9616
OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00 (https://dejure.org/2000,9616)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00 (https://dejure.org/2000,9616)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Mai 2000 - 3 ZEO 435/00 (https://dejure.org/2000,9616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 8; GG Art 21; VersG § 15; VwGO § 146 Abs 4; VwGO § 146 Abs 5 Satz 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1
    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; ernstliche Zweifel; Darlegung; Darlegungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versammlung; Demonstration; Ernstliche Zweifel; Darlegung; Darlegungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1434 (Ls.)
  • DÖV 2000, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Die Begründung der Antragsschrift bestimmt den Rahmen der gerichtlichen Überprüfung im Zulassungsverfahren für das Rechtsmittel (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 - zitiert nach juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 - NVwZ 1997, 1224 = DVBl. 1997, 1344 L).
  • BVerfG, 16.08.1997 - 1 BvQ 8/97

    Keine einstweilige Anordnung für "Heß-Veranstaltung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Auch dann bleibt der jeweilige Beteiligte gehalten, wenigstens skizzenhaft darzulegen, worauf er die Zweifel an der Rechtmäßigkeit stützt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. August 1997 - 1 BvQ 8/97 - EuGRZ 1997, 522).
  • OVG Thüringen, 29.10.1993 - 2 EO 142/93

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Es hat unter anderem mit Bezugnahme auf vorliegende aktuelle polizeiliche Erkenntnisse zum voraussichtlichen Teilnehmerkreis, Vorgeschehnisse in jüngster Zeit im regionalen Umfeld und zur Person des Anmelders und des stellvertretenden Versammlungsleiters die Umstände konkret erörtert, aus denen sich zuverlässige Schlüsse über den wahrscheinlichen Ablauf der geplanten Versammlung aus seiner Sicht ergeben haben (vgl. zur Gefahrenprognose aufgrund extremistischer Äußerungen führender Funktionäre auch ThürOVG, Beschluß vom 29. Oktober 1993 - 2 EO 142/93 - und OVG Sachsen- Anhalt, Beschluß vom 18. Juli 1998 - B 2 S 255/98 - NVwZ-RR 1999, 169 L).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.1998 - B 2 S 255/98

    Versammlungsbehörde; Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters; Stellvertreter;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Es hat unter anderem mit Bezugnahme auf vorliegende aktuelle polizeiliche Erkenntnisse zum voraussichtlichen Teilnehmerkreis, Vorgeschehnisse in jüngster Zeit im regionalen Umfeld und zur Person des Anmelders und des stellvertretenden Versammlungsleiters die Umstände konkret erörtert, aus denen sich zuverlässige Schlüsse über den wahrscheinlichen Ablauf der geplanten Versammlung aus seiner Sicht ergeben haben (vgl. zur Gefahrenprognose aufgrund extremistischer Äußerungen führender Funktionäre auch ThürOVG, Beschluß vom 29. Oktober 1993 - 2 EO 142/93 - und OVG Sachsen- Anhalt, Beschluß vom 18. Juli 1998 - B 2 S 255/98 - NVwZ-RR 1999, 169 L).
  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Die Begründung der Antragsschrift bestimmt den Rahmen der gerichtlichen Überprüfung im Zulassungsverfahren für das Rechtsmittel (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 - zitiert nach juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 - NVwZ 1997, 1224 = DVBl. 1997, 1344 L).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Ein darauf gestützter Zulassungsantrag genügt nur dann dem mit dem Darlegungserfordernis verfolgten Entlastungs- und Beschleunigungszweck, wenn er eine Prognose ermöglicht, ob das Rechtsmittel, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 13. März 1998 - 2 ZEO 340/98 - n. v.; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 2. Juni 1998 - 1 O 23/98 - NordÖR 1998, 306 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 - NVwZ 1999, 202).
  • OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    3 ZEO 435/00 2 bar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig die Gesichtspunkte zu ergeben haben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des Prozeßstoffs die Durchführung des Beschwerdeverfahrens rechtfertigen sollen (vgl. nur ThürOVG, Beschluß vom 15. Juni 1999 - 4 ZEO 1283/98 - ThürVGRspr 2000, 14 m. w. N. und zuletzt Senatsbeschluß vom 25. April 2000 - 3 ZKO 1019/98 - n. v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Ein darauf gestützter Zulassungsantrag genügt nur dann dem mit dem Darlegungserfordernis verfolgten Entlastungs- und Beschleunigungszweck, wenn er eine Prognose ermöglicht, ob das Rechtsmittel, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 13. März 1998 - 2 ZEO 340/98 - n. v.; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 2. Juni 1998 - 1 O 23/98 - NordÖR 1998, 306 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 - NVwZ 1999, 202).
  • BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98

    Erlaß einer eA, die aufschiebende Wirkung gegen eine Verbotsverfügung für eine

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Die Antragsschrift behauptet zwar, das Verwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Gefahrenprognose, die die Darlegung konkreter Umstände erfordere, von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1985 - 1 BvR 233/81 - (BVerfGE 69, 315 "Brokdorf-Beschluß") und vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 - (NJW 1998, 2631) ab.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00
    Die Antragsschrift behauptet zwar, das Verwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Gefahrenprognose, die die Darlegung konkreter Umstände erfordere, von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1985 - 1 BvR 233/81 - (BVerfGE 69, 315 "Brokdorf-Beschluß") und vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 - (NJW 1998, 2631) ab.
  • OVG Thüringen, 29.04.2000 - 3 ZEO 336/00

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration;

  • BVerfG, 20.05.2000 - 1 BvQ 14/00

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen Demonstrationsverbot

    unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar vom 19. Mai 2000 - 6 E 1150/00 - und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2000 - 3 ZEO 435/00 - im Weg der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 18. Mai 2000 gegen die Verbotsverfügung der Stadt Weimar vom 17. Mai 2000 wieder herzustellen,.
  • OVG Thüringen, 08.06.2006 - 3 EO 497/06

    NPD-Veranstaltung in Jena

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde ergeben sich, ob die Anforderungen des Darlegungsgebots gemäß § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO - auch angesichts der Eilbedürftigkeit der Sache - noch erfüllt sind (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20. Mai 2000 - 3 ZEO 435/00 - ThürVBl. 2000, 256 = ThürVGRspr 2000, 95 zu § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO a. F.).
  • OVG Thüringen, 09.06.2005 - 3 EO 709/05

    NPD-Veranstaltung in Jena mit Auflagen zugelassen

    Es reicht deshalb aus, wenn die tragende Begründung der Vorinstanz im angefochtenen Beschluss jedenfalls in Umrissen in Frage gestellt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 2000 - 3 ZEO 435/00 - ThürVBl. 2000, 256).
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