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   OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97   

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OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97 (https://dejure.org/1999,14967)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97 (https://dejure.org/1999,14967)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 3 ZKO 558/97 (https://dejure.org/1999,14967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 103 Abs 1; VwGO § 86 Abs 2; VwGO § 101 Abs 2; VwGO § 138 Nr 3; AsylVfG § 78 Abs 3 Nr 3
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zur Bescheidung eines Beweisantrages bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Gehörsrüge; Beweisantrag; Bescheidung; Vorabentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bescheidung eines Beweisantrages bei einer asylerheblichen Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Voraussetzungen einer Vorabentscheidung; Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages als Verletzung rechtlichen Gehörs; Darlegungsanforderungen bei Rüge wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97
    Insoweit korrespondiert der Verzicht auf eine Vorabentscheidung über einen Beweisantrag mit der Pflicht des Berufungsgerichts, die Erheblichkeit der Beweiserhebung vor der Entscheidung zu prüfen und sich in den Entscheidungsgründen damit auseinanderzusetzen (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - 9 B 142.91 - NVwZ 1992, 890 = BayVBl. 1992, 537).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97
    3 ZKO 558/97 2 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145 [148] = NJW 1985, 1150; ferner Beschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet ferner insbesondere auch bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO), daß über einen schriftsätzlich gestellten Beweisantrag durch einen gesonderten Beschluß entsprechend § 86 Abs. 2 VwGO vor der Sachentscheidung zu befinden ist, falls nicht der Beweisantrag vor oder zusammen mit der Verzichtserklärung gestellt worden ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1989 - 1 C 57.87 - BVerwGE 82, 117 = NVwZ 1989, 1078 = InfAuslR 1989, 264 = DVBl. 1989, 1250).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97
    3 ZKO 558/97 2 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145 [148] = NJW 1985, 1150; ferner Beschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349).
  • OVG Thüringen, 25.09.2003 - 3 KO 851/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.10.1999 - 3 ZKO 558/97
    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 3 KO 851/99 fortgeführt.
  • OVG Thüringen, 25.09.2003 - 3 KO 851/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Glaubhaftmachung; Sachvortrag;

    Der Senat hat durch Beschluss vom 28. Oktober 1999 (Az.: 3 ZKO 558/97), der Bevollmächtigten des Klägers am 17. November 1999 zugestellt, die Berufung zugelassen.
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